Gerichtsverhandlung

Gastronom will nicht ins Gefängnis – Landgericht Baden-Baden gibt Verhandlungstermine bekannt

Gastronom will nicht ins Gefängnis – Landgericht Baden-Baden gibt Verhandlungstermine bekannt
Foto: Archiv

Baden-Baden, 15.03.2025, Bericht: Redaktion Das Landgericht Baden-Baden verhandelt unter dem Vorsitz des Vorsitzendem Richter Johannes Huber schon seit dem 24. Februar über die Berufung eines Angeklagten gegen ein Urteil des Amtsgerichts Baden-Baden vom 12. April 2022, durch das der Angeklagte als ehemaliger Inhaber einer Gaststätte im Achertal wegen Steuerhinterziehung in 24 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und 10 Monaten verurteilt worden ist.

Gestern hab das Gericht weitere Verhandlungstermine bekannt: 24., 26. Und 31. März jeweils 09.00 Uhr sowie 7. April 2025, 14.00 Uhr, in Saal 015 des Landgerichts Baden-Baden.

Dem Angeklagten wurde durch Urteil des Amtsgerichts Baden-Baden zur Last gelegt, als Inhaber einer Gaststätte im Achertal für die Jahre 2011 bis 2018 falsche Erklärungen zur Einkommens-, Umsatz-, Gewerbesteuer und zum Solidaritätszuschlag gemacht zu haben, indem er unter anderem in seinem Kassensystem eine Manipulationssoftware eingesetzt habe, die dazu geführt habe, dass die Anzahl der Umsatzbuchungen gekürzt worden seien. Hierdurch sei dem zuständigen Finanzamt Offenburg ein Schaden in Höhe von ca. 1,5 Millionen Euro entstanden.

 

Gegen das Urteil des Amtsgerichts Baden-Baden, Schöffengericht, richtet sich die Berufung des Angeklagten. Ziel der Berufung ist insbesondere die Überprüfung der Höhe der möglichen Steuerverkürzung sowie die Verhängung einer Strafe, die im Ergebnis nicht zu einer Vollstreckung einer Freiheitsstrafe führt.

Das Landgericht hat bisher den führenden Ermittlungsbeamten der Steuerfahndung Freiburg, den Steuerberater des Angeklagten sowie einen in der Gaststätte beschäftigten Kellner als Zeugen vernommen. Als Sachverständige wurde ein leitender Angestellter des Herstellers des betroffenen Kassensystems gehört sowie ein Kassensystemprüfer der Finanzverwaltung. Zum Fortsetzungstermin am 24. März sind vier Zeugen, darunter zwei Finanzbeamte, geladen.




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