Räuberische Erpressung und unerlaubter Waffenbesitz

Haftbefehl gegen Yves Rausch in Vollzug gesetzt – Bedrohung der Polizei offenbar mit Schreckschusspistole

Haftbefehl gegen Yves Rausch in Vollzug gesetzt – Bedrohung der Polizei offenbar mit Schreckschusspistole
Foto: goodnews4-Archiv

Bild Christian Frietsch Bericht von Christian Frietsch
20.07.2020, 00:00 Uhr



Oppenau Der aufsehenerregende Fall des «Bogenmanns» oder von der Bildzeitung als «Rambo» titulierte Yves Rausch dürfte nach derzeitigem Erkenntnisstand eher weniger spektakuläre Hintergründe ans Tageslicht bringen.

Einiges spricht dafür, dass es sich bei dem fünf Tage lang Flüchtigen nicht um einen völlig unberechenbaren Gewalttäter handelt, vielleicht eher um einen in die Enge getriebenen Sonderling. Dennoch dürfte seine Aktion gegen vier Polizisten weitreichende strafrechtliche Folgen haben. Eine angeblich rechtsradikale Gesinnung konnte Polizeipräsident Reinhard Renter im goodnews4-Interview nicht bestätigen. Am Sonntag vor einer Woche hatte er den Polizeibeamten gedroht und die Waffen abgenommen. Am Freitag wurde Yves Rausch festgenommen, ein Haftbefehl wurde am Samstag in Vollzug gesetzt.

Die gemeinsame Erklärung der Staatsanwaltschaft Offenburg und des Polizeipräsidiums Offenburg im Wortlaut:

Nachdem am Freitag gegen 17.17 Uhr die vorläufige Festnahme des in Oppenau gesuchten 31-Jährigen erfolgte, wurde der am Montag durch die Staatsanwaltschaft Offenburg beantragte Untersuchungshaftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts auf schwere räuberische Erpressung in Tateinheit mit vorsätzlichem unerlaubtem Besitz einer Schusswaffe in Vollzug gesetzt. Der 31-Jährige wurde nach der Vorführung im Amtsgericht Offenburg in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.

 

Die ersten Ermittlungsergebnisse lassen darauf schließen, dass sich der Gesuchte, wie von den ermittelnden Beamten vermutet, die vergangenen Tage tatsächlich durchweg in dem Waldgebiet rund um Oppenau aufgehalten hatte. Unterstützung von anderen Menschen soll er in dieser Zeit nicht erhalten haben. In seinen umfassenden Angaben gegenüber der Kriminalpolizei äußerte er zudem, dass es sich bei der Schusswaffe, mit der er die Beamten bedrohte, um eine Schreckschusswaffe gehandelt haben soll. Diese Angaben können zum jetzigen Zeitpunkt nicht widerlegt werden. Die Untersuchungen hierzu dauern aktuell noch an. Die Hinweise zweier Zeugen sowie die Fährte eines Personenspürhundes brachte die Polizei am Freitag auf die Spur des Tatverdächtigen.


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