Regierungsinformation zur Corona-Lage

Heute Morgen im Landtag – Winfried Kretschmann präsentiert neue Corona-Verordnung – Diese Regel gelten ab Freitag

Heute Morgen im Landtag – Winfried Kretschmann präsentiert neue Corona-Verordnung – Diese Regel gelten ab Freitag
Ministerpräsident Winfried Kretschmann heute Morgen bei seiner Regierungsinformation im Landtag. Foto: Screenshot

Bild Nadja Milke Bericht von Nadja Milke
26.01.2022, 11:15 Uhr



Stuttgart In seiner Regierungsinformation im Landtag in Stuttgart ging Ministerpräsident Winfried Kretschmann heute Morgen zunächst auf die tragischen Ereignissen in Heidelberg ein und zeigte sich «zutiefst erschüttert». Danach berichtete er über die Ergebnisse der Ministerpräsidentenkonferenz und ging auf die Corona-Maßnahmen, wobei er und indirekt die Forderungen nach Lockerungen der Maßnahmen kritisierte.

«Nüchternheit statt Genervtheit und eine sorgfältige Abwägung, das ist genau das, was wir brauchen», sagte er zu seinem Kurs. Nach seiner Analyse der Lage fasste Winfried Kretschmann Regeln zusammen, die ab Freitag gelten sollen.

PDF Redemanuskript Regierungsinformation von Winfried Kretschmann, 26. Januar 2022

Anders als in der Regierungsinformation von Ministerpräsident Winfried Kretschmann mitgeteilt, wird die neue Corona-Verordnung am Donnerstag, den 27. Januar 2022 beschlossen und verkündet und tritt am Freitag, den 28. Januar 2022 in Kraft.

Die neuen Regelungen der Alarmstufe 1 der Corona-Verordnung:

Clubs und Diskotheken bleiben geschlossen

Messen sind untersagt

− Für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen gilt eine Obergrenze von 1.500 Teilnehmern und die 2G-Regel. Veranstalter können sich aber auch für die strengere 2G+ Regel entscheiden – dann erhöht sich die Obergrenze auf 3.000 Personen

− Bei Veranstaltungen draußen gilt eine Beschränkung auf 3.000 Personen bei 2 G und 6.000 Personen bei 2G+, davon dürfen jeweils 10 Prozent Stehplätze sein. Generell gilt bei allen Veranstaltungen, dass maximal 50 Prozent der Kapazität ausgeschöpft werden dürfen.

− Es gilt künftig überall die FFP2-Maskenpflicht, auch im ÖPNV

− Im Handel gilt 3G

− In der Gastronomie gilt 2G

− Die Regeln für private Treffen bleiben unverändert.

Fastnachtsumzüge im Freien sind untersagt. Bei Hallenveranstaltungen gelten die gleichen Regeln wie bei anderen Innenveranstaltungen. Die Regelungen für die Bewirtung sind noch nicht geklärt.

Die Alarmstufe 1 tritt in Kraft, wenn landesweit die Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz die Zahl von 3 erreicht oder überschreitet oder wenn landesweit die Auslastung der Intensivbetten (AIB) mit COVID-19-Patientinnen und -Patienten die Zahl von 390 erreicht oder überschreitet.

Überschreitet die Hospitalisierung die Zahl von 6 und werden 450 oder mehr Covid- Patienten auf den Intensiv-Stationen behandelt tritt die Alarmstufe 2 in Kraft.

Die Änderungen werden morgen, am Donnerstag, 27. Januar 2022, beschlossen und notverkündet. Sie treten dann am Freitag, 28. Januar 2022, in Kraft.




Nadja Milke ist Redakteurin bei goodnews4.de und Mitglied der Landespressekonferenz Baden-Württemberg. Sie wohnt in der Baden-Badener Innenstadt und kennt sich dort gut aus, aber selbstverständlich auch in den anderen Baden-Badener Stadt- und Ortsteilen. Über Post freut sie sich: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


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