Gesetz verabschiedet

Hier der verabschiedete Entwurf des geänderten Infektionsschutzgesetzes – Neu in §28a: „Soziale, gesellschaftliche und wirtschaftliche Auswirkungen“ einbeziehen und berücksichtigen

Berlin, 19.11.2020, Bericht: Redaktion Gegen heftigen Widerstand insbesondere der AfD und von Demonstranten außerhalb des Parlaments auf den Straßen in Berlin, verabschiedete der Bundestag gestern die Änderungen im Infektionsschutzgesetz, IfSG.

415 Bundestagsabgeordnete stimmten dafür, 236 dagegen, der Bundesrat segnete das Gesetz auch schon ab. Die Vorlage für das nun verabschiedete Gesetz hatten die Regierungsparteien CDU und SPD eingebracht. Spürbare Veränderungen wird es resultierend aus dem Gesetz nicht geben. Die umstrittenen Corona-Maßnahmen basieren jetzt auf einer durch viele Parlamentarier geforderten gesetzlichen Basis. Zwei während der Pandemie gewonnene Erfahrungen haben Eingang in das Gesetz gefunden: Nach Absatz 6 des Paragraphen 28a sind «soziale, gesellschaftliche und wirtschaftliche Auswirkungen auf den Einzelnen und die Allgemeinheit einzubeziehen und zu berücksichtigen». Nach Absatz 3 sind die bekannten Sieben-Tage-Inzidenzwerte von 35 und 50 als Schwellenwerte für die Maßnahmen genannt, offengelassen ist aber, welche Maßnahme zu welchem Zeitpunkt erlaubt ist. Der Exekutive soll damit ein großer Spielraum gegeben werden, um flexibel auf die jeweilige Lage reagieren zu können.

PDF Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite


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