„Werde nicht müde, zum Impfen aufzurufen“

Hier neue Corona-Verordnungen für Baden-Württemberg – Sport, Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen

Hier neue Corona-Verordnungen für Baden-Württemberg – Sport, Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen
Foto: goodnews4-Archiv

Stuttgart, 14.01.2022, Bericht: Redaktion In Folge der Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz und der neuen Corona-Hauptverordnung der Landesregierung wurden die Corona-Verordnungen Sport sowie Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen angepasst.

«Auch wenn eine Erkrankung mit der Omikron-Variante nach ersten Erkenntnissen vom Verlauf her milder ist, ist es wichtig, dass wir uns alle an die Vorgaben halten und achtsam sind – auch beim Musizieren, Singen oder Sporttreiben», wird Kultusministerium Theresa Schopper zur aktuellen Diskussion über die möglicherweise mildere Omikron-Variante in einer Mitteilung aus ihrem Ministerium zitiert. «Schon allein, weil die Mutante viel ansteckender ist und damit weit mehr Menschen erkranken können», heißt es weiter. «Deshalb werde ich auch nicht müde, zum Impfen aufzurufen – sei es erstmals oder als Auffrischung. Jede Person trägt einen wichtigen Teil dazu bei, Sport, Musik und Kunst weiter zu ermöglichen und die Pandemie zu beenden.»

PDF Regelungen für den Sport sowie für Tanz- und Ballettschulen ab 13. Januar 2022

PDF Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über die Sportausübung in der ab 13. Januar 2022 geltenden Fassung

PDF Regelungen für Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen ab 12. Januar 2022

PDF Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über den Betrieb von Musikschulen, Kunstschulen und Jugendkunstschulen in der ab 12. Januar 2022 geltenden Fassung


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