Lockdownverlängerung

Hier sechs Neuigkeiten zum Lockdown – Statement von Kretschmann von heute Abend – Beschluss hier als PDF

Hier sechs Neuigkeiten zum Lockdown – Statement von Kretschmann von heute Abend – Beschluss hier als PDF
Winfried Kretschmann bei seinem Statement heute Abend nach dem Corona-Gipfel. Foto: Screenshot

Bild Nadja Milke Bericht von Nadja Milke
10.02.2021, 22:30 Uhr



Stuttgart Der Lockdown wird bis 7. März verlängert und die Friseure öffnen ab 1. März wieder. Das soll in ganz Deutschland nach der Videokonferenz von Kanzlerin Angela Merkel mit den Regierungschefs der Länder von heute gelten. Über die Öffnung von Kitas und Schulen sollen die Länder selbst entscheiden.

In einem Statement nahm heute Abend Winfried Kretschmann Stellung zu den bevorstehenden Änderungen der Corona-Verordnung. goodnews4.de übertrug das Statement des Ministerpräsidenten als Livestream.

Hier die wichtigsten Inhalte des Statements:

1. Die bisher geltenden Corona-Maßnahmen werden bis zum 7. März verlängert. Bis dahin bleiben die jetzt gültigen Maßnahmen und Beschränkungen weiter gültig. Die Kontaktbeschränkungen gelten weiter. In öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften müssen weiterhin medizinische Masken getragen werden. Arbeitgeber müssen ihren beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen, wo immer es möglich ist. Alle Geschäfte und Einrichtungen, die derzeit geschlossen sind bleiben geschlossen.

2. Friseure dürfen ab dem 1. März wieder öffnen.

3. Die Öffnung von Kitas und Grundschulen hat höchste Priorität. In Baden-Württemberg werden am 22. Februar schrittweise die Kitas und Grundschulen geöffnet, wenn die Infektionslage es zulässt. Für weiterführende Schulen mit Ausnahme der Abschlussklassen bleibt es vorerst beim Distanzunterricht.

4. Die nächsten Öffnungsschritte sollen bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 erfolgen. Dann sollen der Einzelhandel, Museen und Galerien, sowie die noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe geöffnet werden.

 

5. Die Gesundheitsministerkonferenz soll möglichst rasch Empfehlungen für angepasste Besuchsregelungen vorlegen, sobald nach der Zweitimpfung genügend Zeit vergangen ist.

6. Seit heute können die Anträge für die Überbrückungshilfe III gestellt werden. Die Auszahlung soll in diesen Tagen mit großzügigen Abschlagszahlungen beginnen. Die Hilfen für Kulturschaffende wurde vom Bund um eine weitere Milliarde Euro erhöht.

PDF Beschluss Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 10. Februar 2021





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