Wahlkampfveranstaltung der AfD

Hitlergruß in Sinzheim – Staatsanwaltschaft Baden-Baden beantragt Strafbefehle

Hitlergruß in Sinzheim – Staatsanwaltschaft Baden-Baden beantragt Strafbefehle
Foto: Archiv

Baden-Baden, 02.12.2025, Bericht: Redaktion Die Staatsanwaltschaft Baden-Baden habe am 1. Oktober gegen zwei Teilnehmer einer Wahlkampfveranstaltung der AfD «den Erlass von Strafbefehlen beim Amtsgericht Bühl wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen beantragt», teilte die Behörde gestern mit.

Auf einer im Januar in Sinzheim von der AfD ausgerichteten Veranstaltung sollen die zwei Teilnehmer den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zufolge jeweils ihren rechten Arm zum sogenannten Hitlergruß erhoben haben. Die Strafbefehle seien vom Amtsgericht Bühl antragsgemäß erlassen worden. Gegen beide Strafbefehle sei Einspruch eingelegt worden.




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