Statistik

Höchststand seit 15 Jahren – 21.000 Einbürgerungen in Baden-Württemberg – Syrien mit Abstand häufigster Herkunftsstaat

Höchststand seit 15 Jahren – 21.000 Einbürgerungen in Baden-Württemberg – Syrien mit Abstand häufigster Herkunftsstaat

Stuttgart, 17.05.2023, Bericht: Redaktion In Baden-Württemberg wurden im Verlauf des Jahres 2022 nach Angaben des Statistischen Landesamtes von gestern insgesamt 20.971 Ausländerinnen und Ausländer eingebürgert.

Dies bedeutet einen Zuwachs von 21,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr mit 17.304 Einbürgerungen, so das Statistische Landesamt. Mehr Neubürgerinnen und Neubürger seien zuletzt vor zwanzig Jahren begrüßt worden. Männer seien mit einem Anteil von 52 Prozent insgesamt etwas häufiger eingebürgert worden als Frauen. Der Anteil der Minderjährigen unter den Eingebürgerten betrage 17,6 Prozent.

Für viele Syrerinnen und Syrer, die in den Jahren 2015 und 2016 als Schutzsuchende nach Baden-Württemberg kamen, bestand im zurückliegenden Jahr 2022 durch eine ausreichende Aufenthaltsdauer erstmals die Möglichkeit zur Einbürgerung. Die Zahl der eingebürgerten syrischen Staatsangehörigen sei folglich von 284 im Jahr 2020 über 1.879 im Jahr 2021 auf 4.777 im Jahr 2022 deutlich angestiegen. Damit sei Syrien erstmals der häufigste Herkunftsstaat gewesen, gefolgt von der Türkei mit 2.443, Rumänien mit 1.516 und Italien mit 1.054. Bei den Eingebürgerten aus Syrien zeige sich sowohl der höchste Männeranteil mit 67,7 Prozent als auch der höchste Anteil Minderjähriger mit 29,8 Prozent im Vergleich der 15 häufigsten Herkunftsstaaten.

 

Auch bei der Einbürgerungsquote liegt Syrien nach den Zahlen des Statistischen Landesamts mit 5,4 Prozent auf dem ersten Platz. Eine überdurchschnittliche Einbürgerungsquote wiesen außerdem weitere Nicht-EU-Staaten wie der Iran mit 4,4 Prozent, die Ukraine mit 4,2 Prozent, Pakistan mit 2,4 Prozent, der Irak mit 2,1 Prozent und Indien mit 1,8 Prozent auf. Die Einbürgerungsquote bei EU-Mitgliedsstaaten liege hingegen durchweg unter dem Durchschnitt von 1,1 Prozent. Dies deute darauf hin, dass Rechte von EU-Bürgerinnen und Bürgern wie Reisefreiheit, Freizügigkeit und das Stimmrecht bei Europa- und Kommunalwahlen den Schritt der Einbürgerung für diese in vielen Fällen verzichtbar machen würden.




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