Priorisierung für alle Impfstoffe aufgehoben
Impf-Entscheidung aus Stuttgart – Ab Montag Impfung für alle bei Hausärzten
Bericht von Nadja Milke
12.05.2021, 12:30 Uhr
Stuttgart Die baden-württembergische Landesregierung hebt ab Montag die «staatlich vorgegebene Priorisierung» bei der Corona-Schutzimpfung in Arztpraxen für alle Impfstoffe auf. Dies gab das Sozialministerium in Stuttgart heute Mittag bekannt.
In den Arztpraxen soll die Priorisierung dann vollständig durch die behandelnden Ärztinnen und Ärzte erfolgen, «schließlich kennen sie ihre Patientinnen und Patienten am besten und können entscheiden, wer die Impfung zuerst braucht», heißt es in der Erklärung des Ministeriums.
In den Impfzentren bleibe die Priorisierung allerdings erhalten, um sicherzustellen, dass Menschen mit hohem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf oder mit hohem Ansteckungsrisiko zuerst geimpft werden. Dort wird ab Montag die Impfung die Vergabe von Impfterminen für weitere Berufsgruppen geöffnet, dazu gehören unter anderen Verkäufer, Busfahrerinnen, Saisonarbeiter, Betriebsersthelfer, Pflegeeltern und Journalisten. Voraussichtlich ab Anfang Juni soll aber auch in den Impfzentren die Priorisierung aufgehoben werden.
«Trotz einzelner Drängler impfen wir weiter erfolgreich die Schutzbedürftigen zuerst. Bei den über 60-Jährigen geht die Impfquote bereits auf die 70 Prozent zu, das ist ein großer Erfolg für die Pandemiebekämpfung. In den Hausarztpraxen und den Impfzentren herrscht weiterhin großer Andrang. Patientinnen und Patienten möchte ich deshalb bitten, weiterhin Geduld zu haben und solidarisch zu sein. Auch wenn die Priorisierung in den Arztpraxen aufgehoben ist, so bleibt die Impfstoffmenge weiterhin begrenzt», wird Gesundheitsminister Manne Lucha in der Erklärung seines Ministeriums zitiert.
Impfberechtigt sind zum Beispiel Personen, die in besonders relevanter Position in Verwaltungen, bei der Bundeswehr, bei der Polizei, beim Zoll, bei der Feuerwehr, beim Katastrophenschutz, in der Justiz und Rechtspflege tätig sind. Dabei geht es allerdings nicht um die hierarchische Stellung, sondern um die Funktion im Unternehmen und die Ansteckungsgefahr. Auch betrifft die Öffnung etwa Personen, die in besonders relevanter Position in Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur (KRITIS), wie zum Beispiel im Apothekenwesen oder in der Wasser- und Energieversorgung arbeiten. Auch wer in Supermärkten, Verbraucher- und Drogeriemärkten oder in Tafelläden Kontakt zu zahlreichen Menschen hat, kann sich impfen lassen. Dies gilt auch für diejenigen, die regelmäßig ehren- und nebenamtlich im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe oder in Schulen Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben oder an Hochschulen tätig sind. Schließlich können sich auch sonstige Personen, bei denen aufgrund ihrer Arbeits- oder Lebensumstände ein deutlich erhöhtes Infektionsrisiko besteht, impfen lassen. Dies betrifft unter anderem Saisonarbeiterinnen und -arbeiter, Betriebsersthelfer oder Pflegeeltern. Auch Journalistinnen und Journalisten, die bei ihrer Tätigkeit einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind, fallen darunter. Des Weiteren sind zum Beispiel Personen umfasst, die körpernahe Dienstleistungen ausführen oder in Banken Kundenkontakt haben. Mehr: sozialministerium.baden-wuerttemberg.de
Zur bisherigen Impf-Bilanz heißt es aus dem Sozialministerium: «Rund ein Drittel aller Baden-Württembergerinnen und Baden-Württemberger haben schon mindestens eine erste Impfung erhalten. Von den über 60-Jährigen sind fast 70 Prozent geimpft.» Die Nachfrage nach Impfterminen übersteige allerdings weiterhin das Angebot an Impfdosen. Ab Juni sollen die Impfstoffmengen an die niedergelassenen Ärzte noch einmal steigen, dann sollen auch Betriebsärzte nach und nach in das Impfen einbezogen werden. «Baden-Württemberg setzt sich gegenüber dem Bund weiter dafür ein, dass auch die Impfzentren mehr Impfstoff erhalten, so dass sie endlich unter Volllast arbeiten und noch mehr Termine anbieten können», heißt es abschließend in der Erklärung aus dem Sozialministerium.
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