Gastkommentar

In Straßburg nur ein Scheinsieg für den Klimaschutz? – Gastkommentar von Franz Alt

Bild Franz Alt Gastkommentar von Franz Alt
15.04.2024, 00:00 Uhr



Baden-Baden In unregelmäßigen Abständen veröffentlicht goodnews4.de Beiträge von Gastkommentatoren. Zum engeren Kreis gehören der Baden-Badener Bestsellerautor Franz Alt und Thomas Bippes, Professor für Medien- und Kommunikationsmanagement an der SRH Fernhochschule – The Mobile University sowie Gesellschafter einer Online Marketing Agentur in Baden-Baden, der sich insbesondere den Themen der Digitalisierung, IT und Künstlichen Intelligenz zuwendet.

Franz Alt ist Journalist und Bestsellerautor und lebt in Baden-Baden. Er ist Herausgeber von www.sonnenseite.com.


Kommentar: Franz Alt Im April 2021 hat das deutsche Bundesverfassungsgericht, BVG, ein bahnbrechendes Urteil für mehr Klimaschutz gefällt: Geklagt hatten die Fridays for Future-Organisation und alle deutschen Umweltverbände.

Die wesentliche Begründung des BVG: Ohne mehr Klimaschutz seien die Freiheitsrechte der jüngeren Generationen gefährdet. Die damalige große Koalition in Berlin musste noch im selben Jahr ihre Klimaschutzziele per Gesetz wesentlich verschärfen. Das oberste deutsche Gericht hatte einen neuen Maßstab für mehr Klimaschutz gesetzt. Prima, richtig und wichtig für die Überlebensfrage der Menschheit.

Klimaschutz ist ein Menschenrecht

Jetzt hat in diesen Tagen der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ebenso einen neuen Maßstab für mehr Klimaschutz gesetzt. Geklagt hatten etwa 2.000 «Klima-Seniorinnen» aus der Schweiz.

 

Hauptbegründung: Die Schweizer Regierung gefährde ihre Gesundheit durch zu wenig Klimaschutz. Und wieder bekamen die Klägerinnen und Kläger vor Gericht Recht. Begründung der 17 Richterinnen und Richter in Straßburg: Klimaschutz ist ein Menschenrecht. Der Jubel in den Medien und bei den Betroffenen war und ist groß. Aber: Ist er auch berechtigt? Werden und können uns Gerichte vor der endgültigen Klimakatastrophe retten? Da kommen mir einige Zweifel.

Zur gleichen Zeit nämlich hat das Gericht eine weitere Klimaklage abgewiesen. Geklagt hatten sechs Jugendliche aus Portugal. Ihre Klage war entschieden weitreichender und wurde mit einer wenig überzeugenden, rein formalen Begründung abgewiesen. Diese Klage richtete sich gegen 32 Länder, darunter alle 27 EU-Staaten sowie die Schweiz, Norwegen, die Türkei, Großbritannien und Russland. Die jungen Portugiesen wollten erreichen, dass diese 32 Länder weit weniger Treibhausgase ausstoßen dürfen als bisher.

Die wenig überzeugende Begründung des Gerichts für seine Ablehnung: Die Jugendlichen müssten sich zuerst in Portugal durch alle Instanzen klagen und dann erst auf europäischer Ebene. Zwei Fragen dazu: Ist die Klimakrise nur ein Schweizer Problem und nur eines für Senioren und Seniorinnen, Ihr Richter in Straßburg? Das Gericht hat der Schweizer Regierung nicht einmal Auflagen erteilt. Bei aller Freude über das Schweizer Urteil: Es könnte sehr wohl sein, dass es praktisch völlig unwirksam bleibt.

Auch dieses richtige Urteil macht klar, dass uns letztlich nicht die Gerichte allein retten können. Die entscheidenden Weichen müssen die Politik, die Wirtschaft und wir alle stellen. Prima, wenn die Gerichte dazu ihren wichtigen Beitrag leisten. Der «SPIEGEL» hat das jüngste Straßburger Klima-Urteil als «Scheinsieg» bezeichnet. Die Klimakrise macht weder vor Generationen Halt noch kennt sie nationale Grenzen. Sie ist unsere Überlebensfrage und damit die größte Krise unseres Jahrhunderts.

Wir werden sie nur lösen durch einen raschen und hundertprozentigen Umstieg auf erneuerbare Energien. Dazu brauchen wir eine solare Weltrevolution. Es ist die erste wirkliche und friedliche, gewaltfreie globale Revolution. Sowohl die französische wie die russische und auch die chinesische Revolution waren weder friedlich noch global noch gewaltfrei. Erst das Solarzeitalter bringt die eigentliche Zeitenwende.




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