Ermittlungsverfahren eingestellt

Innenminister Strobl akzeptiert Geldauflage von 15.000 Euro – Für CDU-Landtagsfraktion kein Grund für Rücktritt

Innenminister Strobl akzeptiert Geldauflage von 15.000 Euro – Für CDU-Landtagsfraktion kein Grund für Rücktritt
Thomas Strobl, Innenminister von Baden-Württemberg. Foto: Archiv

Stuttgart, 21.10.2022, Bericht: Redaktion Nach einer Sondersitzung der CDU-Landtagsfraktion gestern Abend in Stuttgart gab der Fraktionsvorsitzende Manuel Hagel zur der von Thomas Strobl akzeptierten Geldauflage der Staatsanwaltschaft Stuttgart eine Erklärung ab.

Manuel Hagel: «Unser Innenminister und stellvertretender Ministerpräsident Thomas Strobl hat die CDU-Landtagsfraktion heute darüber informiert, dass er beabsichtigt, ein Angebot der Staatsanwaltschaft zur Einstellung des Verfahrens unter Geldauflage anzunehmen. In diesem möglichen Sachverhalt sieht die CDU-Landtagsfraktion keinen Grund für einen Rücktritt. Wir sehen uns derzeit mehreren Krisen gleichzeitig ausgesetzt. In diesen turbulenten Zeiten gilt unsere ganze Anstrengung, unser Land verlässlich und stabil durch diese Krisen zu führen. Dem gilt unsere ganze Aufmerksamkeit. Dieser Aufgabe widmen sich alle 42 Kolleginnen und Kollegen mit ganzer Kraft.»

Stellungnahme von Innenminister Thomas Strobl: «Die Zeiten sind ernst, die Sicherheitslage ist ernst. Die Menschen im Land haben in diesen Zeiten zu Recht den Anspruch, dass sich ein Innenminister voll und ganz auf die Gewährleistung der Inneren Sicherheit konzentrieren kann. Deshalb galt und gilt für mich, das Ermittlungsverfahren wegen der Herausgabe eines Anwaltsschreibens so schnell wie möglich zu beenden. Entgegen dem Rat und der Rechtsauffassung meiner Anwälte beabsichtige ich, dem Vorschlag der Staatsanwaltschaft zuzustimmen, das Ermittlungsverfahren einzustellen und in diesem Zusammenhang 15.000 Euro zu zahlen. Mit der Einstellung des Verfahrens gelte ich als unschuldig. Die Geldzahlung ist alleine der zügigen Beendigung des Verfahrens geschuldet. An dieser Stelle möchte ich noch einmal ausdrücklich sagen: Die Information der Öffentlichkeit über den Inhalt des Schreibens hätte besser gemacht werden können, eine Straftat war sie freilich nicht – das ist die Rechtsauffassung vieler Juristen, darunter anerkannte und renommierte Anwälte und Rechtswissenschaftler wie Prof. Dr. Christian Schertz, der ehemalige Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Thomas Fischer und Dr. Yves Georg. Auch Prof. Dr. Bernd Hecker, auf dessen Kommentierung zum Strafgesetzbuch sich die Staatsanwaltschaft bei der Einleitung des Verfahrens maßgeblich gestützt hat, hat im konkreten Fall eine klar andere rechtliche Meinung.»

 

Im Zusammenhang mit den Vorwürfen sexueller Nötigung gegen Andreas Renner, Inspekteur der baden-württembergischen Landespolizei, hatte die Staatsanwaltschaft Stuttgart ein Ermittlungsverfahren gegen Innenminister Thomas Strobl eingeleitet. Der CDU-Politiker und stellvertretende Ministerpräsident wurde verdächtig, ein vertrauliches Schreiben an einen Journalisten weitergeleitet zu haben. Gegen die Zahlung der Geldauflage wurde das Verfahren nun eingestellt.


Zurück zur Startseite und zu den weiteren aktuellen Meldungen.