Einberufung des Vermittlungsausschusses

Justizministerin Gentges schimpft auf Cannabis-Gesetz – „Auf die schlechte Idee folgt nun leider eine noch schlechtere Umsetzung“

Justizministerin Gentges schimpft auf Cannabis-Gesetz – „Auf die schlechte Idee folgt nun leider eine noch schlechtere Umsetzung“
Baden-Württemberg initiiert die Einberufung des Vermittlungs- ausschusses zum Cannabis-Gesetz.

Bild Nadja Milke Bericht von Nadja Milke
06.03.2024, 00:00 Uhr



Stuttgart Die baden-württembergische Justizministerin Marion Gentges, CDU, schimpft über die Legalisierung von Cannabis: «Auf die schlechte Idee der Legalisierung von Cannabis folgt nun leider eine noch schlechtere Umsetzung.»

Das Gesetz werde in dieser Form zu vielen Problemen führen, «gerade im Justiz-Bereich», ist die Prognose der Ministerin zum freien kiffen. Baden-Württemberg initiiere deshalb die Einberufung des Vermittlungsausschusses und bringe insgesamt neun Änderungsanträge im Bundesrat ein, die heute im Rechtsausschuss behandelt werden.

Das Gesetz zur Legalisierung von Cannabis wurde am 23. Februar vom Bundestag beschlossen und soll am 1. April 2024 in Kraft treten, allerdings könnte sich das Inkrafttreten des Gesetzes verzögern. Am 22. März sollen sich die Länder im Bundesrat damit befassen. Das Gesetz ist zwar nicht zustimmungspflichtig im Bundesrat, aber die Länder können den Vermittlungsausschuss anrufen, was zu Anpassungen am Gesetz und eine weitere Abstimmung im Bundestag führen könnte. Nicht nur in Baden-Württemberg haben die Innen- und Justizminister erhebliche Bedenken geäußert, da sie unter anderem befürchten, dass die Einhaltung der Regelungen des Gesetzes kaum zu kontrollieren ist.

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Justizministerin Marion Gentges erklärte gestern in Stuttgart: «Ich habe nach wie vor ganz erhebliche und grundsätzliche Bedenken gegen dieses Gesetz, denn mit einer Legalisierung wird die Hemmschwelle zum Konsum auch für Minderjährige sinken, bei denen Cannabiskonsum aber zu erheblichen Schädigungen im Gehirn führen kann. Das Argument, mit der geplanten Legalisierung könnte der Schwarzmarkt verdrängt werden, halte ich darüber hinaus für lebensfremd, denn eine vollständige Kontrolle von Einfuhr, Abgabe und Qualität der Drogen ist auch nach einer Legalisierung illusorisch. Auf die schlechte Idee der Legalisierung von Cannabis folgt nun leider eine noch schlechtere Umsetzung. Das Gesetz in dieser Form wird zu vielen Problemen führen gerade im Justiz-Bereich. Wir haben deshalb Änderungsanträge in den Bundesrat eingebracht, damit grundlegende Bedenken ausgeräumt werden. Die Länder müssen jetzt – quasi in letzter Sekunde – noch einiges geraderücken, vor allem im Justizbereich.»

 

Der Gesetzentwurf würde in seiner jetzigen Form Möglichkeiten zum Einsatz verdeckter Ermittlungsmaßnahmen einschränken. Um den Strafverfolgungsbehörden die bestehenden Ermittlungsmöglichkeiten zu erhalten, seien Ergänzungen in der Strafprozessordnung notwendig. Hierauf liege ein Schwerpunkt der baden-württembergischen Änderungsanträge. «In dem ganzen Gesetzgebungsverfahren betont die Bundesregierung zwar immer, wie wichtig der Schutz Minderjähriger sei. Und trotzdem sollen jetzt ausgerechnet bei der Abgabe von Cannabis an Minderjährige oder auch beim bandenmäßigen Umgang mit Cannabis wichtige Ermittlungsmöglichkeiten wegfallen, die unsere Strafverfolgungsbehörden zuvor hatten. Das ist nur ein Beispiel, das zeigt, dass dieses Gesetz noch immer nicht gut gemacht ist», so Ministerin Gentges.

Die Anträge aus Baden-Württemberg sollen insbesondere darauf abzielen, die mit dem Gesetz einhergehende Mehrbelastung im Justizbereich zu verringern. Das Gesetz in seiner jetzigen Form führe zu einem erheblichen Zusatzaufwand bei den Staatsanwaltschaften und Gerichten. «Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei den Staatsanwaltschaften und Jugendgerichten müssen händisch Akte für Akte darauf überprüfen, ob das neue Gesetz gegebenenfalls Auswirkungen auf das konkrete Verfahren hat. Bislang sind wir davon ausgegangen, dass es in Baden-Württemberg rund 19.000 Verfahren sind, bei denen dieser Zusatzaufwand anfällt. Eine neuere Auswertung zeigt jedoch, dass es sogar rund 25.000 Verfahren sind, die durchgesehen werden müssen», so Marion Gentges. Weitere Mehrbelastungen wurden aufgrund der Anträge zur Tilgung von Eintragungen im Bundeszentralregister entstehen. Auch hier müssten die Staatsanwaltschaften anhand der Strafakten in jedem Einzelfall die Voraussetzungen prüfen. Darüber hinaus müssten bei verhängten Gesamtstrafen, bei denen weiterhin strafbares und künftig straffreisen Verhalten zusammen abgeurteilt wurden, auf Antrag der Staatsanwaltschaft und nach Anhörung der Betroffenen eine erneute Straffestsetzung durch das Gericht erfolgen. Diese Folgen würden vermieden werden, wenn das Gesetz für die Zukunft gelten würde – so wie es bei Gesetzesänderungen grundsätzlich die Regel sei.




Nadja Milke ist Redakteurin bei goodnews4.de und Mitglied der Landespressekonferenz Baden-Württemberg. Sie wohnt in der Baden-Badener Innenstadt und kennt sich dort gut aus, aber selbstverständlich auch in den anderen Baden-Badener Stadt- und Ortsteilen. Über Post freut sie sich: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


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