Autostraßenraub und zweifacher Mord

Karlsruher Gericht entscheidet – Nach 58 Jahren aus dem Gefängnis – 84-Jähriger muss sich in der Corona-Welt zurechtfinden

Karlsruher Gericht entscheidet – Nach 58 Jahren aus dem Gefängnis – 84-Jähriger muss sich in der Corona-Welt zurechtfinden
Foto: goodnews4-Archiv

Karlsruhe, 24.03.2021, Bericht: Redaktion Mitten in die Corona-Welt wird in Karlsruhe ein 84 Mann entlassen, der seit 58 Jahren im Gefängnis sitzt.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte mit Beschluss vom 17. März 2021 die Entlassung des Mannes angeordnet. An welchem der kommenden Tage der Mann frei kommt, ist noch offen. Mit einem Urteil des Landgerichts Berlin vom 30. Mai 1963 war der Mann wegen Autostraßenraubes und zweifachen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Bisher hatten die im Strafvollstreckungsverfahren zuständigen Gerichte die Aussetzung des Restes der lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung stets abgelehnt, zuletzt das Landgericht Karlsruhe mit Beschluss vom 28. Mai 2020. Die gegen diesen Beschluss von dem Verurteilten durch seine Verteidigerin, Rechtsanwältin Angela Maeß aus Karlsruhe, eingelegte sofortige Beschwerde hatte jetzt vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe Erfolg. Dessen 1. Strafsenat hat die Vollstreckung der restlichen Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt und die Freilassung des Verurteilten zu einem bestimmten zukünftigen Zeitpunkt sowie die sofortige Durchführung und Gewährung vollzugsöffnender Maßnahmen seitens der Justizvollzugsanstalt angeordnet.


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