Entscheidungen in Sachen Zentralklinikum
Klinik-Entscheidung im Baden-Badener Gemeinderat – Beschlussvorlage für Montag hier

Baden-Baden, 28.06.2023, Bericht: Redaktion Eine Vorentscheidung für einen nächsten Etappenschritt zum geplante Zentralklinikum für Baden-Baden und den Landkreis Rastatt ist bereits am vergangenen Montag in der nichtöffentlichen Sitzung des Hauptausschusses im Baden-Badener Rathaus gefallen.
Nun dürfte es nur eine Formsache sein, dass der Gemeinderat am kommenden Montag diesmal in öffentlicher Sitzung mit den Stimmen von CDU, Grünen und SPD dieser Vorgabe folgt.
Beschlussvorlage
Quelle: Stadt Baden-Baden
47. öffentliche Sitzung des Gemeinderates
Montag, 3. Juni 2023, 17.00 Uhr
Gemeinderatssaal des Rathauses, Marktplatz 2, 76530 Baden-Baden
TOP 4 Neuausrichtung Klinikum Mittelbaden gGmbH
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis und beauftragt die Ver- waltung, unter den folgenden Voraussetzungen eine Einigung mit dem Gesellschafter Landkreis Rastatt herbeizuführen:
1) Das Beteiligungsverhältnis wird in 70,5 Prozent (Landkreis Rastatt) und 29,5 Prozent (Stadt Baden-Baden) geändert und gilt ab sofort für die notwendigen Investitionen zur Realisierung des Projektes «Zentralklinikum» und ab Inbetriebnahme des neuen Krankenhauses für die Gesamtgesellschaft «Klinikum».
2) Die Sitzverteilung im Aufsichtsrat und das Stimmgewicht in der Gesellschafterversammlung werden an das neue Beteiligungsverhältnis angepasst.
3) Der Vorsitz des Aufsichtsrats verbleibt beim Landkreis Rastatt.
4) Der Name des neuen Klinikums wird «Klinikum Baden-Baden Rastatt» lauten.
5) Eine Arbeitsgruppe unter Federführung der Stadt Baden-Baden und unter Beteiligung der Stadt Rastatt und des Landkreises Rastatt erarbeitet die rechtlichen Voraussetzungen mit der Zielsetzung, einen Gemarkungstausch für eine beabsichtigte «Geburtsstation Baden-Baden» sowie zur Realisierung und Erschließung des neuen Klinikums (= Querspange) herbeizuführen. Hierbei soll auch das Regierungspräsidium Karlsruhe als Genehmigungsbehörde eingebunden werden.
Kurzbeschreibung des Sachverhalts:
Am Tag nach dem Bürgerentscheid in Rastatt fand ein weiteres Gespräch zwischen den Gesellschaftervertretern statt, das zu folgenden Verhandlungsergebnissen führte.
Ergebnis der Verhandlungen ist eine Einigung auf ein zukünftiges Beteiligungsverhältnis von 70,5 Prozent (Landkreis Rastatt) und 29,5 Prozent (Stadt Baden-Baden). Das neue Beteiligungsverhältnis soll ab Inbetriebnahme sowie für die Investitionen des neuen Klinikums gelten.
Das Beteiligungsverhältnis von 70,5 Prozent zu 29,5 Prozent soll sich auch in der Sitzverteilung des Aufsichtsrats und beim Stimmgewicht in der Gesellschafterversammlung widerspiegeln. Hinsichtlich der Namensgebung hat der Kreistag des Landkreises Rastatt am 23.05.2023 für «Klinikum Baden-Baden Rastatt» votiert. Es wird empfohlen, dass der Gemeinderat der Stadt Baden-Baden sich diesem Beschluss anschließt.
Zur Klärung der Rahmenbedingungen eines Gemarkungstauschs mit dem Ziel, dass auch im neuen Klinikum auf der Gemarkung Rastatt Geburten mit Geburtsort Baden-Baden möglich sind, wurde eine Arbeitsgruppe unter Federführung des Fachgebiets Recht der Stadt Baden-Baden und unter Beteiligung des Landkreises Rastatt, der Stadt Rastatt und des Regierungspräsidiums Karlsruhe eingerichtet. Für eine Gebietsänderung müssen neben dem Einverständnis der Städte Baden-Baden und Rastatt auch Gründe des öffentlichen Wohls und eine Genehmigung der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde vorliegen. Der Landkreis sowie die Bürger, die in dem unmittelbar betroffenen Gebiet wohnen, sind zu hören.
Ausführliche Begründung:
1. Ausgangslage
Der Gemeinderat der Stadt Baden-Baden hat in der Sitzung am 28. November 2022 (Drucksache-Nr. 22.177.1) der vertieften Prüfung eines Zentralklinikums auf der Gemarkung Rastatt, Am Münchfeldsee, zugestimmt. Der Beschluss wurde unter folgenden Prämissen gefasst:
1) Das Beteiligungsverhältnis des Stadtkreises Baden-Baden am zukünftigen Klinikum wird aufgrund der aktuellen Situation auf 25,1 Prozent angepasst.
2) Der Name wird von «Klinikum Mittelbaden» auf «Zentralklinikum Baden-Baden Rastatt» geändert.
3) Ein Gemarkungstausch wird mit dem Ergebnis vorgenommen, dass Geburten auf der Gemarkung Baden-Baden möglich sind.
Vor diesem Hintergrund signalisiert der Gemeinderat die Bereitschaft, dass - der Vorsitz des Aufsichtsrats beim Landkreis Rastatt verbleibt, - die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder an das neue Beteiligungsverhältnis angepasst wird, - und die Stadt einem Grundstückstausch zur Realisierung der Querspange in Rastatt positiv gegenübersteht
2. Ergebnis Bürgerentscheid
Der Gemeinderat der Stadt Rastatt hat am 1. Februar 2023 beschlossen, das Bürgerbegehren gegen die Bebauung «Am Münchfeldsee» und für eine Bebauung am Standortvorschlag «Südlicher Stadteingang» zuzulassen. Als Termin für die Durchführung des Bürgerentscheids wurde der 7. Mai 2023 festgelegt. Von 38.120 Wahlberechtigten gingen 13.488 Wählende zur Abstimmung. Dies entspricht einer Wahlbeteiligung von 35,38 Prozent. Im Ergebnis stimmten 71,67 Prozent der Wählenden mit «Nein» und sprachen sich somit für die Aufstellung eines Bebauungsplans am Standort «Am Münchfeldsee» aus. Insgesamt 28,33 Prozent der abgegebenen Stimmen votierten mit «Ja» und somit gegen die Aufstellung des Bebauungsplans «Am Münchfeldsee». Das notwendige Quorum von 20 Prozent der Stimmen aller Wahlbeteiligten wurde erreicht. Die Planungen für das neue Klinikum in Rastatt können nun am ausgewählten Standort weitergeführt werden.
3. Aktueller Stand der Verhandlungen
Am Tag nach dem Bürgerentscheid fand ein weiteres Gespräch zwischen den Gesellschaftervertretern statt, das zu folgenden Verhandlungsergebnissen führte.
3.1 Beteiligungsverhältnis
Ergebnis der Verhandlungen ist eine Einigung auf ein zukünftiges Beteiligungsverhältnis von 70,5 Prozent (Landkreis Rastatt) und 29,5 Prozent (Stadt Baden-Baden). Das neue Beteiligungsverhältnis soll ab Inbetriebnahme sowie für die Investitionen des neuen Klinikums gelten. Der Anteil der Stadt Baden-Baden fällt somit höher aus; ursprünglich waren 25,1 Prozent vorgesehen. Dies liegt darin begründet, dass nicht nur die Einwohnerzahlen ausschlaggebend sein können, sondern auch die Tatsache, dass ein Plankrankenhaus für den Stadtkreis Baden-Baden alleine höhere Kosten verursachen würde als ein gemeinsamer Neubau mit dem Landkreis Rastatt zusammen.
Bis zur Inbetriebnahme gilt das bestehende Beteiligungsverhältnis von 60 Prozent (Landkreis Rastatt) und 40 Prozent (Stadt Baden-Baden) weiter. Dies gilt insbesondere für die bis dahin auflaufenden Betriebsverluste sowie die notwendigen Sanierungsmaßnahmen in die Bestandsgebäude (z. B. in Bezug auf Brandschutz).
Bei einem angenommenen nicht geförderten Investitionsvolumen von 250 Mio. Euro würde sich folgende Finanzierungslast ergeben:

Zum aktuellen Stand geht das aktiva-Gutachten davon aus, dass das Klinikum Mittelbaden in der Zielstruktur einen wirtschaftlichen Betrieb gewährleisten kann. Aufgrund der Unwägbarkeiten der zukünftigen Krankenhausfinanzierung und der weiter steigenden Baupreise lässt sich diese Annahme zum aktuellen Zeitpunkt nicht belastbar bestätigen. Zur monetären Einschätzung der Wirkung eines geänderten Beteiligungsverhältnisses waren daher Annahmen zu treffen. Bei einem angenommenen Jahresverlust von 10 Mio. € p.a. würde sich folgende Finanzierungslast ergeben:

3.2 Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung
Das Beteiligungsverhältnis von 70,5 Prozent zu 29,5 Prozent soll sich auch in der Sitzverteilung des Aufsichtsrats und beim Stimmgewicht in der Gesellschafterversammlung widerspiegeln. Wichtige Beschlüsse, die eine 3/4 Mehrheit erfordern, kann die Stadt Baden-Baden wei- terhin mitbestimmen. Eine 3/4 Mehrheit ist gesetzlich zum Beispiel für die Änderung des Gesellschaftsvertrags (§ 53 Abs. 2 GmbHG) vorgesehen. Für die meisten Beschlüsse reicht die einfache Mehrheit oder eine Zwei-Drittel-Mehrheit gemäß den Regelungen im Gesellschaftsvertrag, aus. Der Gemeinderat der Stadt Baden-Baden signalisierte durch den Beschluss vom 28.11.2022 die Bereitschaft, dass die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder an das neue Beteiligungsverhältnis angepasst wird und der Aufsichtsratsvorsitz beim Landkreis Rastatt verbleiben wird.
3.3 Name
Hinsichtlich der Namensgebung möchte sich der Landkreis Rastatt gemäß Beschluss vom 23.05.2022 auf «Klinikum Baden-Baden Rastatt» mit der Stadt Baden-Baden einigen. Es wird empfohlen, dass der Gemeinderat der Stadt Baden-Baden sich diesem Vorschlag anschließt.
3.4 Gemarkungstausch
Zur Klärung der Rahmenbedingungen eines Gemarkungstauschs mit dem Ziel, dass auch im neuen Klinikum auf der Gemarkung Rastatt Geburten mit Geburtsort Baden-Baden möglich sind, wurde eine Arbeitsgruppe unter Federführung des Fachgebiets Recht der Stadt Baden-Baden und unter Beteiligung des Landkreises Rastatt, der Stadt Rastatt und des Regierungspräsidiums Karlsruhe eingerichtet. Für eine Gebietsänderung müssen neben dem Einverständnis der Städte Baden-Baden und Rastatt auch Gründe des öffentlichen Wohls und eine Genehmigung der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde vorliegen. Der Landkreis sowie die Bürger, die in dem unmittelbar betroffenen Gebiet wohnen, sind zu hören.
4. Finanzierungskonzept
Es ist vorgesehen, dass das Klinikum Mittelbaden die Kredite zur Finanzierung der Investitionen aufnimmt und die Gesellschafter hierfür bürgen. Zur anteiligen Finanzierung sowie zur Ablösung der Altschulden des Klinikum Mittelbaden kommen die Veräußerung der Altstandorte in Betracht.
Zur weiteren Bearbeitung der Finanzierung sind die im aktiva-Gutachten genannten Baukosten und der Kapitaldienst zu überprüfen. Dies soll durch die Geschäftsführung, die Gesellschafter und die eingesetzte Projektsteuerung anhand des Raum- und Funktionsprogramms erfolgen. Das Raum- und Funktionsprogramm befindet sich aktuell in Abstimmungmit dem Sozialministerium und wird dann in den Gremien (Aufsichtsrat und Gremien Gesellschafter) beraten. Hieraus lässt sich das Investitionsvolumen im Rahmen einer aktualisierten Kostenschätzung ableiten. Der Finanzierungsbedarf ist ebenfalls mit dem Sozialministerium abzustimmen und daraus die Höhe der Landesförderung zu ermitteln. Erste Gespräche haben dazu bereits stattgefunden. Im Rahmen dieser Gespräche hat das Ministerium die Plausibilität des Raumprogramms und die grundsätzliche Förderfähigkeit bestätigt. Eine belastbare Aussage liegt noch nicht vor und ist abhängig von der Überarbeitung des Raumprogramms sowie des Finanzierungsvolumens.
Die konkrete Gestaltung des Finanzierungskonzeptes wird von den Kämmereien der beiden Gesellschafter unter Einbindung der Geschäftsführung des Klinikum Mittelbadens vorbereitet.
5. Weiteres Vorgehen
Der Gemeinderat der Stadt Rastatt hat den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB als Start des Bebauungsverfahrens am Standort «Am Münchfeldsee» in der Sitzung am 25. Mai 2023 beschlossen. Nach der Beschlussfassung im Kreistag (23.05.2023) und dem Gemeinderat der Stadt Baden-Baden (26.06.2023) zum Verhandlungsergebnis der oben genannten Prämissen ist ein Beschluss des Gemeinderats der Stadt Rastatt über die grundsätzliche Bereitschaft für den Gemarkungstausch erforderlich. Danach könnte auf Basis der Ergebnisse der Arbeitsgruppe zum Gemarkungstausch unmittelbar nach Positionierung durch den Gemeinderat der Stadt Rastatt und dem Kreistag ein gemeinsamer, politischer Vorstoß in Richtung der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde zur Konkretisierung des Gemarkungstauschs erfolgen.
Darauf aufbauend wird die Verwaltung des Landkreises Rastatt gemeinsam mit der Stadt Baden-Baden und der Geschäftsführung des Klinikums einen Vorschlag zur Projektstruktur sowie eine Kostenschätzung anhand des aktuellen Raumprogramms erarbeiten. Es wird weiter eine Abstimmung der Städte Rastatt und Baden-Baden sowie des Landkreises Rastatt mit dem Regierungspräsidium notwendig sein, um die Planungen zur Querspange Verbindung B3 und L75 voranzutreiben.
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