Standortentscheidung für Klinikneubau

Krach bei Rastatter Vereinen – FC Rastatt 04: „Keine Basis für gedeihliches Nebeneinander auf dem Gelände des Münchfeldstadions“

Krach bei Rastatter Vereinen – FC Rastatt 04: „Keine Basis für gedeihliches Nebeneinander auf dem Gelände des Münchfeldstadions“
Der Verein RSC/DJK müsste einem Klinikneubau am Münchfeldsee weichen.

Baden-Baden, 06.08.2022, Bericht: Redaktion Die Ankündigungen des Rastatter Rathauses, einvernehmliche Lösungen mit Vereinen zu finden, die derzeit im Bereich des möglichen neuen Klinikstandorts am Münchfeldsee angesiedelt sind, dürfte sich schwierig gestalten.

In einer Presseerklärung des Vereins FC Rastatt 04 e. V. ist von einem «mutwilligen Vertragsbruch durch die RSC/DJK» die Rede. So läuft es für das Rastatter Rathaus keineswegs rund, bei dem Versuch, die beiden Vereine zu überzeugen, «an einem gemeinsamen Standort eine zukunftsfähige, neue Sportanlage zu errichten, die ansonsten keiner der Vereine auf absehbare Zeit alleine realisieren könnte», wie es in dem gemeinsamen Positionspapier von Stadt und Gemeinderat Rastatt heißt.

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Die Erklärung FC Rastatt 04 im Wortlaut:

«RSC/DJK hat Zusammenarbeit mit dem FC Rastatt 04 mutwillig zerstört»

Unter dem Dach des Jugendfußballvereins Rastatt (JFV) haben im Jahr 2015 die Fußballvereine FC Rastatt 04 e.V. und der RSC/DJK 2013 e.V. sämtliche Jugendmannschaften von der A- bis zur G-Jugend zusammengefasst und einvernehmlich die Ausbildung ihres Nachwuchses komplett ausgegliedert. Dies hat in der Vergangenheit funktioniert. Von einer Schwäche in der Satzung kann also die Rede nicht sein. Zutreffend ist vielmehr, dass sich allein die Verantwortlichen des RSC/DJK 2013 e.V. zur Überraschung des FC Rastatt 04 e.V. für die kommende Saison nicht mehr an die getroffenen Vereinbarungen aus der Satzung des JFV gebunden fühlten und ein Extra-Süppchen kochen wollten – mit der Konsequenz, dass zwar die Jugend des RSC/DJK 2013 e.V., nicht aber die Jugendspieler des FC Rastatt 04 e.V. von der G- bis D-Jugend die Möglichkeit gehabt hätten, in der kommenden Saison am Spielbetrieb des Südbadischen Fußballverbandes teilzunehmen.

 

Dem FC Rastatt 04 blieb daher im Interesse seiner jungen Mitglieder nichts anderes übrig, als den RSC/DJK Rastatt 2013 e.V. mit Hilfe des Amtsgerichts Rastatt an die Einhaltung der gemeinsam vereinbarten Spielregeln zu erinnern. Von einem Fehler in der Satzung kann also die Rede nicht sein. Wegen des mutwilligen Vertragsbruchs durch die RSC/DJK – Verantwortlichen sieht der FC Rastatt 04 e.V. derzeit keine Basis mehr für eine weitere Zusammenarbeit, eine Fusion oder gar ein künftig gedeihliches Nebeneinander auf dem Gelände des Münchfeldstadions.


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