Trotz Corona-Lockdown
Kultusministerin Eisenmann will „Kitas und Grundschulen ab 18. Januar flächendeckend öffnen“ – Erklärung zu Regelungen ab 11. Januar
Bericht von Nadja Milke
07.01.2021, 00:00 Uhr
Stuttgart In einer Erklärung teilte Kultusministerin Susanne Eisenmann gestern mit: «Unser Ziel ist, Kitas und Grundschulen in Baden-Württemberg ab dem 18. Januar wieder flächendeckend zu öffnen.»
Die Schulen und Einrichtungen seien über die konkrete Umsetzung informiert, heißt es zur etwas unübersichtlichen Nachrichtenlage. «Es ist unerlässlich, dass wir den Schulen und Kitas weitere Perspektiven für die kommende Zeit aufzeigen. Geschlossene Kitas und Schulen über einen längeren Zeitraum bleiben nicht ohne negative Folgen für den Lernerfolg und die soziale Teilhabe der Kinder und Jugendlichen», erklärte die Kultusministerin zu ihrer umstrittenen Position, was die Öffnung der Schulen und Kitas anbelangt.
Gerade in der Grundschule sei digitaler Unterricht nur sehr schwer bis gar nicht möglich. Zudem gebe es viele Kinder, die beim Lernen zu Hause keine Unterstützung erhalten begründet Susanne Eisenmann ihre Position. Die Kitas und Grundschulen ab dem 18. Januar wieder zu öffnen, sei auf Grundlage der Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz möglich, wenn die Präsenzpflicht ausgesetzt werde. Dies sei in Baden-Württemberg bereits seit Juli 2020 der Fall. Eltern, die nicht wollen, dass ihr Kind am Präsenzunterricht teilnimmt, können dies der Schule formlos mitteilen. Bei einer Umfrage im Herbst 2020 seien es rund ein Prozent der Schüler, die dauerhaft nicht am Präsenzunterricht teilgenommen haben. Bei einer Abfrage im Juli 2020 lag der Anteil ebenfalls bei knapp einem Prozent.
In Baden-Württemberg bleiben Schulen, Kindertageseinrichtungen sowie Einrichtungen der Kindertagespflege zunächst weiterhin geschlossen. Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren, SBBZ, mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung und körperliche und motorische Entwicklung bleiben geöffnet. Sie können den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen fortführen. Es besteht jedoch für die Schülerinnen und Schüler keine Verpflichtung zur Teilnahme am Präsenzbetrieb.
Zielsetzung sei, Kindertageseinrichtungen, Einrichtungen der Kindertagespflege sowie Grundschulen und SBBZ mit den weiteren Förderschwerpunkten sowie Schulkindergärten ab dem 18. Januar wieder flächendeckend zu öffnen. Auch für die Abschlussklassen solle es ab dem 18. Januar nach Möglichkeit mit dem Präsenzunterricht weitergehen. Dazu werde es kommende Woche auf der Basis dann vorliegender Daten erneut Gespräche geben, kündigt das Kultusministerium an.
PDF Orientierungshilfe Notbetreuung Kita
PDF Orientierungshilfe Notbetreuung Schulen
Zurück zur Startseite und zu den weiteren aktuellen Meldungen.