Schutzmaßnahmen für Lehrer und Schüler

Kultusministerium bereitet Schulen auf nächste Pandemie-Stufe vor – Maskenpflicht im Unterricht

Kultusministerium bereitet Schulen auf nächste Pandemie-Stufe vor – Maskenpflicht im Unterricht
Foto: goodnews4-Archiv

Bild Nadja Milke Bericht von Nadja Milke
16.10.2020, 00:00 Uhr



Stuttgart Das Kultusministerium hat gestern die Schulen auf die nächste Pandemie-Stufe vorbereitet.

Sollte eine landesweite 7-Tages-Inzidenz von 35 und mehr Neuinfektionen je 100.000 Einwohner ausgerufen werden, sieht die Verordnung des Kultusministeriums unter anderem vor, dass Schüler ab der 5. Klasse auch während des Unterrichts ein Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen.

«Das allgemein dynamische Infektionsgeschehen kann es erforderlich machen, dass wir an den Schulen die Schutzmaßnahmen für Lehrerinnen und Lehrer sowie für Schülerinnen und Schüler anpassen», wird Kultusministerin Susanne Eisenmann in einer Erklärung ihres Ministeriums von gestern zitiert. Sie fügt hinzu: «Wir kommen nur gemeinsam durch diese Pandemie. Deshalb unterstützen wir die Schulen und geben ihnen frühzeitig wichtige Informationen an die Hand. So passen wir unsere Verordnungen an das Infektionsgeschehen an, reagieren aber auch bei unseren Hygienehinweisen und aktualisieren diese entsprechend neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse.»

 

Die weitere Erklärung des Kultusministeriums im Wortlaut:

Betretungsverbot für Lehrkräfte, die sich weigern eine Maske zu tragen

Eine weitere Änderung in der Corona-Verordnung Schule besteht darin, dass ein Zutritts- und Teilnahmeverbot für Lehrkräfte und andere Personen aufgenommen wurde, die entgegen der rechtlichen Vorgaben keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Diese Regelung gilt nicht für Schülerinnen und Schüler sowie für Personen, die aus gesundheitlichen oder sonstigen zwingenden Gründen keine Maske tragen können. Lehrkräfte, die sich weigern den Vorgaben der Verordnung nachzukommen und keine Maske tragen, verletzen dann ihre Dienstpflicht. Sie dürfen das Schulgelände nicht betreten bzw. müssen dieses verlassen und sind dem zuständigen Regierungspräsidium zu melden. Wollen Schülerinnen und Schülern keine Maske tragen, so soll die Schule pädagogisch angemessen vorgehen, um die Maskenpflicht auf dem Schulgelände durchzusetzen. Sofern pädagogische Maßnahmen nicht zum Erfolg führen, können die Schulen auch auf Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen, insbesondere einen zeitweiligen Ausschluss vom Unterricht, zurückgreifen.

Die Verordnung legt weiterhin fest, dass die Nutzung der Schulen für außerschulische Zwecke eingeschränkt wird und dass außerunterrichtliche Veranstaltungen bei Ausrufung der Pandemiestufe 3 ausgesetzt werden. Für den Sportunterricht gilt, dass Kontaktsportarten sowie alle Betätigungen, für die ein unmittelbarer Kontakt erforderlich ist, nicht erlaubt sind. Wenn das Landesgesundheitsamt die erhöhte 7-Tages-Inzidenz feststellt, werden die Schulen vom Kultusministerium gesondert darüber informiert.

Unabhängig von den Änderungen an der Corona-Verordnung gilt, dass Stadt- und Landkreise aufgrund einer lokal höheren 7-Tages-Inzidenz von über 50 Neuninfektionen je 100.000 Einwohner über Allgemeinverfügungen auch darüber hinausgehende Regelungen für Schulen treffen können. Diese sind zusätzlich zu beachten.

Schulen erhalten Handreichung zum Umgang mit Maskenpflicht

Aufgrund der Änderungen in der Corona-Verordnung in Bezug auf die Maskenpflicht hat das Kultusministerium auch die Hygienehinweise überarbeitet und an den aktuellen Stand der Verordnung angepasst. Ebenfalls angepasst wurden dabei die Regelungen zum Lüften. Hierzu hat das Umweltbundesamt eine Handreichung erarbeitet, die ein Stoßlüften alle 20 Minuten für drei bis fünf Minuten empfiehlt. An diesen aktuellen wissenschaftlichen Stand wurden die Hygienehinweise angepasst. Mit dem heutigen Schreiben haben die Schulen außerdem eine Handreichung zur Maskenpflicht an Schulen erhalten. In der Handreichung wird zum Beispiel geklärt, dass das Lehrerzimmer als Begegnungsfläche zu sehen ist und die Maskenpflicht dort ebenfalls gilt und wie mit Ausnahmen von der Maskenpflicht umzugehen ist.

PDF Schreiben des Kultusministeriums zur Änderung der Corona VO Schule und Handreichung zur Maskenpflicht an Schulen
PDF Geänderte Corona Verordnung Schule
PDF Handreichung Maskenpflicht
PDF Aktualisierte Hygienehinweise
PDF Handreichung Lüften


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