Corona-Schutzimpfung

Land Baden-Württemberg folgt STIKO-Empfehlung – Verkürzte Impfabständen bei verschiedenen Impfstoffen – Zweitimpfung können vorher wahrgenommen werden – Hier Überblick mit Änderungen

Land Baden-Württemberg folgt STIKO-Empfehlung – Verkürzte Impfabständen bei verschiedenen Impfstoffen – Zweitimpfung können vorher wahrgenommen werden – Hier Überblick mit Änderungen
Wer ab Juli seine Erstimpfung wahrnimmt, könne von den verkürzten Impfabständen profitieren. Foto: Archiv

Stuttgart, 07.07.2021, Bericht: Redaktion Das baden-württembergische Sozialministerium teilte gestern mit, dass das Land Baden-Württemberg der aktuellen Empfehlung der Ständigen Impfkommission, STIKO, zur Kreuzimpfung beziehungsweise heterologen Impfung folge.

Bereits seit dem vergangenen Samstag werde Personen, die bereits eine Erstimpfung mit dem Impfstoff von AstraZeneca erhalten haben und die zu ihrem gebuchten Zweitimpftermin mit AstraZeneca in das jeweilige Impfzentrum kommen, in der Regel eine Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff (also Biontech/Pfizer oder Moderna) angeboten. Zudem werde jeder volljährigen impfwilligen Person, die sich ab Juli 2021 mit dem Impfstoff von AstraZeneca erstmalig impfen lässt, in einem Abstand von mindestens vier Wochen eine Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff angeboten. «Menschen, die bereits ihre Erstimpfung mit AstraZeneca oder einem mRNA-Impfstoff erhalten haben und deren Zweitimpftermin in der Zeit ab dem 19. Juli oder später liegt, sollen die Möglichkeit bekommen, ihren Zweitimpftermin vorzuziehen», heißt es in der Mitteilung weiter. Dies sei in vielen Impfzentren des Landes bereits im Laufe dieser Woche möglich. Bedingung sei jeweils, «dass der von der STIKO empfohlene Impfabstand eingehalten wird und dass in den Impfzentren vor Ort ausreichend mRNA-Impfstoff vorhanden ist». Im Zweifel haben dort bereits gebuchte Impftermine Vorrang. Da die Situation und auch die Organisation in den einzelnen Impfzentren teilweise sehr unterschiedlich ist, werden nach Angaben des Sozialministeriums vor Ort passgenaue Lösungen gefunden und auf den jeweiligen Websites der Impfzentren oder der Landratsämter sowie in der lokalen Presse veröffentlicht. Eine Nachfrage bei der zentralen Terminvergabe über die 116 117 sei nicht notwendig, da alle Impfzentren im Land werden in den kommenden Tagen zum jeweiligen Vorgehen informieren würden.

Die Änderungen im Überblick, Quelle: Sozialministerium:

• Bereits seit Samstag (3. Juli) erhalten Menschen, die zu ihrer gebuchten Zweitimpfung mit AstraZeneca in die Impfzentren kommen, in der Regel eine Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff.

• Wer ab Juli seine Erstimpfung wahrnimmt, kann von den verkürzten Impfabständen profitieren, auch wenn dies im Anmeldesystem noch nicht hinterlegt ist. In diesem Fall kann ein früherer Zweittermin direkt bei der Erstimpfung im Impfzentrum vereinbart werden.

• Bereits gebuchte Zweitimpftermine für AstraZeneca sowie wie für Biontech/Pfizer oder Moderna, die in der Zeit bis einschließlich 18. Juli liegen, bleiben bestehen und können nicht umgebucht oder vorgezogen werden. Grund ist die limitierte Verfügbarkeit von mRNA-Impfstoffen.

• Menschen, die bereits eine Erstimpfung mit AstraZeneca oder einem mRNA-Impfstoff hatten und deren Zweitimpftermin in der Zeit ab dem 19. Juli liegt, wird angeboten, ihren Zweitimpftermin vorzuziehen, sofern der vorgegebene Impfabstand eingehalten ist.

• Leider lässt das Terminbuchungstool der kv.digital derzeit keine einfache Verschiebung der Termine im Buchungssystem zu. Das eröffnet jedoch die Möglichkeit, jedem seinen neuen Zweitimpftermin im nächstgelegenen, wohnortnahen Impfzentrum anzubieten und diesen individuell vor Ort zu vereinbaren.

• Entsprechend der STIKO-Empfehlung kann der Zweitimpftermin bei AstraZeneca mit einem heterologen Impfschema (also einer Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff) nach mindestens vier Wochen stattfinden. Wird eine Zweitimpfung mit AstraZeneca gewünscht, beträgt der Impfabstand 9-12 Wochen. Beim Impfstoff von Biontech/Pfizer kann die Zweitimpfung nach mindestens drei Wochen stattfinden, beim Impfstoff von Moderna nach mindestens vier Wochen.

• Dabei besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, den vorgezogenen Zweitimpftermin in dem Impfzentrum wahrzunehmen, das dem eigenen Wohnort am nächsten liegt. In einigen Impfzentren ist dies jederzeit während der jeweiligen Öffnungszeiten möglich, andere Impfzentren bieten hierfür extra Terminfenster oder extra Impftage für vorgezogene Zweitimpftermine an. Bei großer Nachfrage und limitiertem Angebot an mRNA-Impfstoffen kann es sein, dass hier nicht jeder Termin im nächstgelegenen Zentrum garantiert werden kann. Gebuchte Termine haben in jedem Fall Vorrang. Wer seinen Zweitimpftermin vorziehen möchte, sollte sich daher vorab über die genauen Öffnungszeiten und mögliche Terminfenster sowie die jeweiligen Regelungen des nächstgelegenen Impfzentrums informieren.


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