Neue Corona-Regeln

Landesregierung ändert Quarantäne-Regeln – Genesene mit Impfung müssen als Kontaktpersonen nicht mehr in Quarantäne

Landesregierung ändert Quarantäne-Regeln – Genesene mit Impfung müssen als Kontaktpersonen nicht mehr in Quarantäne
Foto: goodnews4-Archiv

Stuttgart, 26.01.2022, Bericht: Redaktion Ab heute gelten in Baden-Württemberg neue Quarantäne-Regeln. Dies teilte das Sozialministerium gestern mit.

Wie bisher sind Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen, wenn sie geimpft oder genesen beziehungsweise geboostert sind, ausgenommen von der Pflicht zur Quarantäne. Künftig gelten nun auch Genesene mit mindestens einer Impfung als geboostert und müssen damit als Kontaktpersonen nicht mehr in Quarantäne. Die Reihenfolge der Impfung und Infektion spiele dabei keine Rolle, heißt es in der Mitteilung des Ministeriums.

Haushaltsangehörige und Kontaktpersonen sind ab heute in folgenden Fällen von der Quarantänepflicht ausgenommen:

• Personen, die zwei Impfungen gegen das Coronavirus erhalten haben und deren zweite Impfung nicht weniger als 15 Tage und nicht mehr als 90 Tage zurückliegt,

• genesene Personen, deren PCR-Nachweis einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus nicht weniger als 28 Tage und nicht mehr als 90 Tage ab Probenentnahme zurückliegt,

• geimpfte Personen, die mindestens eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, oder

• genesene Personen, die eine oder zwei Impfungen gegen das Coronavirus erhalten haben, wobei die Reihenfolge der Impfung und Infektion unerheblich ist.

 

Weiterhin gibt es in der aktualisierten Corona-Verordnung Absonderung folgende Änderungen:

• Es wird klargestellt, dass sich positiv getestete Personen aus der Isolation ab Tag 7 nur freitesten dürfen, wenn sie zum Zeitpunkt der Probenentnahme seit mindestens 48 Stunden frei von Symptomen sind.

• Die Nachtestung nach einem positiven selbst vorgenommenen überwachten Test oder einem positiven Selbsttest kann nunmehr auch mittels Schnelltest z.B. in einem Testzentrum erfolgen.


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