Resolution
Landesregierung bei Krankenhausreform unter Druck – Karlsruher Kreistag fordert Ablehnung des Gesetzes der Krankenhausversorgungsverbesserung
Baden-Baden/Karlsruhe, 16.11.2024, Bericht: Redaktion Ohne Rücksicht auf die sich veränderten Rahmenbedingungen und fehlerhaften Gutachten möchte eine Lobby einen Standort in Rastatt durchsetzen, der Baden-Baden die eigene Klinik kosten würde.
Ein derzeit aktives Bürgerbegehren mit anschließendem Bürgerentscheid wird dies möglicherweise zu Gunsten von Baden-Baden verhindern.
Nun fordert der Karlsruher Kreistag von der Landesregierung die Ablehnung des Gesetzes zur Krankenhausversorgungsverbesserung.
Die Mitteilung aus dem Landratsamt Karlsruhe vom 15. November 2024 im Wortlaut:
Im Oktober hat der Bundestag im Zuge der Krankenhausreform das sogenannte «Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz» (KHVVG) beschlossen. Aus Sicht des Deutschen Landkreistages ist jedoch bereits im Vorfeld klar, dass die finanzielle Lage der Krankenhäuser mit dem neuen Gesetz nicht verbessert, vielmehr sogar verschlechtert wird. So ist beispielweise auch das Versprechen eines Bürokratieabbaus nur unzureichend eingelöst. Da damit große Unsicherheiten verbunden sind, wie sich die Maßnahmen auf die RKH-Kliniken im Landkreis Karlsruhe auswirken, hat sich der Kreistag in seiner Sitzung am Donnerstag, 14. November, die in der Pfinztalhalle in Pfinztal-Berghausen stattfand, eine Resolution des Deutschen Landkreistags und des Landkreistags Baden-Württemberg zu eigen gemacht. Er fordert die Landesregierung einstimmig dazu auf, dem KHVVG in dieser Form nicht zuzustimmen.
Im RKH-Verbund mit den Kliniken der Landkreise Ludwigsburg, Enzkreis und der Stadt Bietigheim-Bissingen wird für dieses Jahr mit einem Defizit von voraussichtlich rund 70 Millionen Euro gerechnet. Dieser ist größtenteils aus den Haushalten der Kommunen auszugleichen. Auch der Landkreis Karlsruhe rechnet im Jahr 2025 seit vielen Jahren erstmals wieder mit einem negativen Ergebnis. Alleine für seine Rechbergklinik in Bretten und die Fürst-Stirum-Klinik in Bruchsal wird aktuell ein Defizit von über zehn Millionen Euro prognostiziert, nachdem die Kliniken des Landkreises Karlsruhe seit 2014 stets ein ausgeglichenes bis positives Jahresergebnis bis 2023 erwirtschaftet hatten. Ursächlich hierfür ist in erster Linie, dass die stark gestiegenen Personal- und Betriebskosten in keinerlei Weise ausgeglichen werden.
Der Deutsche Landkreistag hat den Landkreisen daher empfohlen, sich zu dem geplanten Gesetzesvorhaben zu äußern. Der Resolutionsentwurf wurde vom Landkreistag Baden-Württemberg ergänzt. Ziel dieser koordinierten Aktion ist es, die Landesregierung Baden-Württemberg aufzufordern, im Bundesrat dem KHVVG nicht ohne gravierende Änderungen des Gesetzes zuzustimmen. «Wesentlicher Grund ist die Tatsache, dass sämtliche finanziellen Fragen weiterhin ungeklärt sind. Das Ziel ist nicht, die Krankenhausreform zu verhindern, sondern das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz tatsächlich zu verbessern«, betonte Landrat Dr. Christoph Schnaudigel. Die Reform sei nur ein Schritt in die richtige Richtung und bleibe, weil sie die Finanzierungsfrage offenlässt, auf halber Strecke stehen und werde zu einer weiteren unkoordinierten Schließung von Häusern führen.
Die Resolution fordert den Bundesgesetzgeber deshalb dazu auf, die Finanzierung der Krankenhäuser an die Kostenentwicklung in den vergangenen Jahren anzupassen. Derzeit sind in dem Gesetzentwurf keinerlei zusätzlichen Mittel für die Kostensteigerungen der letzten Jahre eingeplant, sodass sich die finanzielle Schieflage von Jahr zu Jahr weiterhin dramatisch verschlechtern würde. Gerade in Baden-Württemberg lässt die Gesetzesänderung außer Acht, dass bereits eine Strukturbereinigung bei hohen regionalen Kosten stattgefunden hat.
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