Aktuelle Rechtsverordnung hier veröffentlicht

Weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen – Im öffentlichen Raum bis zu zehn Personen erlaubt – Veranstaltungen mit bis zu 500 Teilnehmern ab 1. August erlaubt

Weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen – Im öffentlichen Raum bis zu zehn Personen erlaubt – Veranstaltungen mit bis zu 500 Teilnehmern ab 1. August erlaubt
Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist künftig mit Angehörigen von bis zu zwei Haushalten oder bis zu zehn Personen gestattet.

Bild Nadja Milke Bericht von Nadja Milke
09.06.2020, 16:00 Uhr



Baden-Baden/Stuttgart Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat heute weitere Lockerungen der Corona-Verordnung beschlossen. Unter anderem sollen Veranstaltungen mit bis 500 Teilnehmern erlaubt werden und «der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist künftig in einer Gruppe mit Angehörigen von bis zu zwei Haushalten oder bis zu zehn Personen gestattet»

«Schwer kontrollierbare Veranstaltungen» wie Volksfeste, Jahrmärkte und Open-Air-Festivals mit mehr als 500 Personen bleiben bis 31. August 2020 verboten. Ab dem 1. Juli sollen Tagungen, Messen, kleinere Sportveranstaltungen, kleinere Flohmärkte mit einer Teilnehmerzahl von bis zu 100 Personen möglich sein, ab dem 1. August mit einer Teilnehmerzahl bis 500 Personen. Bereits ab heute sind private Feiern mit maximal 99 Personen erlaubt.


Die Änderungen treten morgen, 10. Juni 2020, beziehungsweise am Montag, den 15. Juni 2020, in Kraft. Mehr: PDF Corona-Verordnung in der ab 10. Juni 2020 gültigen Fassung


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