Drei Millionen Schnelltests

Landesregierung einigt sich bei Teststrategie – Kommunen erhalten drei Millionen Schnelltests – Für Polizei, Justiz, Verwaltung, Schüler und Eltern, Jugendhilfe, Wahlhelfer

Landesregierung einigt sich bei Teststrategie – Kommunen erhalten drei Millionen Schnelltests – Für Polizei, Justiz, Verwaltung, Schüler und Eltern, Jugendhilfe, Wahlhelfer
Die Landesregierung stellt den Kommunen drei Millionen Schnelltests zur Verfügung. Foto: Archiv

Bild Nadja Milke Bericht von Nadja Milke
25.02.2021, 00:00 Uhr



Stuttgart Die Landesregierung hat sich gestern darauf geeinigt, den Kommunen drei Millionen Schnelltests aus der Landesreserve zur Verfügung zu stellen. Dies teilte das Sozialministerium mit.

Außerdem wird die Landesregierung sieben Millionen Schnelltests zur Selbsttestung beschaffen. Das Angebot an die Kommunen ist zunächst bis zum 31. März 2021 befristet, weil der Bund in Kürze kostenlose Schnelltests zur Verfügung stellen wird und die ersten Zulassungen zur Selbstanwendung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte bereits erfolgt sind.

«Ich begrüße diese Einigung und die zahlreichen Aktivitäten innerhalb der kommunalen Familie, auch über die Tests bei Ärzten und in Apotheken hinaus weitere Testmöglichkeiten in Städten und Gemeinden einzurichten», wird Gesundheitsminister Manne Lucha in der Mitteilung seines Ministeriums zitiert.

Das Testangebot richtet sich vorrangig an Personen, die bislang keinen Testanspruch im Rahmen der Test-Verordnung hatten:

• in Kontakt mit vulnerablen Personengruppen stehende Personen (z. B. pflegende Angehörige)
• Personen, die ein hohes Expositionsrisiko im beruflichen oder privaten Umfeld hatten oder haben (z. B. Beschäftigte in Schule und Kindertageseinrichtungen, Polizei, Justiz, Verwaltung)
• Schülerinnen und Schüler und Eltern
• Beschäftigte in der Jugendhilfe
• Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

 

«Sollte nach dem kompletten Abruf der 3 Millionen Testkits aus der Notreserve des Landes weiterer Bedarf bestehen, können die Kommunen bis zu 3 Millionen Testkits in Eigenregie beschaffen. Die Kommunen können dafür beim Land Beschaffungskosten für die Testkits geltend machen. Die Pauschale für Beschaffung und Personal beträgt 15 Euro je durchgeführtem Test. Sofern für die Testungen Testkits aus der Landesreserve eingesetzt werden, beträgt die Pauschale 9 Euro je durchgeführtem Test. Die Laufzeit dieser Testangebote wird davon abhängig gemacht, inwieweit die kommunalen Teststrukturen auch nach Einführung der Tests zur Selbstanwendung noch benötigt werden», heißt es zum weiteren Prozedere.


Zurück zur Startseite und zu den weiteren aktuellen Meldungen.