Weiterentwicklung Klimaschutzgesetz
Landesregierung legt Verschärftes des Klimaschutzgesetz vor – Treibhausgase bei Industrie, Gebäude, Landwirtschaft und Verkehr einsparen

Stuttgart, 21.09.2022, Bericht: Redaktion Der baden-württembergische Ministerrat hat gestern die zweite Weiterentwicklung des landeseigenen Klimaschutzgesetzes beschlossen und zur sechswöchigen Verbändeanhörung freigegeben.
Das Klimaschutzgesetz sieht vor, die Treibhausgase um mindestens 65 Prozent bis 2030 zu reduzieren und Klimaneutralität bis spätestens 2040 zu erreichen. Nun sollen weitere Maßnahmen dazu führen, dieses Ziel zu erreichen. «Das vorliegende Ergebnis ist ein großer Erfolg», waren sich Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Klimaschutzministerin Thekla Walker gestern einig. «Der zurückliegende Sommer mit großer Trockenheit und 24 Tagen über 30 Grad hat gezeigt, dass wir unsere Anstrengungen für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel deutlich verschärfen müssen.»
Der vorliegende Entwurf lege hierfür den Grundstein: «Klimaschutz und Klimawandelanpassung sind keine Themen, die nur das Umweltministerium, sondern die gesamte Landesregierung betreffen», bekräftigten Ministerpräsident Kretschmann und Ministerin Walker: «Daher werden zahlreiche Änderungen in verschiedenen Fachgesetzen vorgeschlagen, wie beispielsweise in der Landesbauordnung, um den Ausbau der erneuerbaren Energien zu vereinfachen oder in der Gemeindeordnung, um Kommunen die Möglichkeit zu geben, weitergehende Anforderungen bei der Wärme- und Energiewende festzusetzen.» Mit den vorgesehenen Änderungen zu einem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz solle das novellierte Klimaschutzgesetz «neben dem Klimaschutz auch den verstärkten Anforderungen an die Anpassung an den Klimawandel gerecht werden», so Winfried Kretschmann.
«Wir hatten schon das modernste und umfassendste Klimaschutzgesetz in ganz Deutschland mit einer Menge von wirksamen Maßnahmen wie der kommunalen Wärmeplanung und der PV-Pflicht für alle Neubauten und bei grundlegenden Dachsanierungen», so Umweltministerin Thekla Walker. Und jetzt sei die Landesregierung noch einen Schritt weitergegangen, fügte Walker hinzu, wie zum Beispiel mit der rechtlich verbindlichen Einführung von Sektorzielen, um in Industrie, Gebäude, Landwirtschaft oder Verkehr konkrete Mengen von Treibhausgasen einzusparen. «Das hat kein anderes Bundesland so im Klimaschutzgesetz stehen.». Sie hoffe, dass die Novelle des Klimaschutzgesetzes noch in diesem Jahr in den Landtag eingebracht werden könne.
Die wesentlichen Neuerungen im Klimaschutzgesetz sind:
• Gesetzliche Verankerung von Sektorzielen
• Einführung eines CO2-Schattenpreises* in der Landesverwaltung in Höhe von 201 Euro (angelegt an Berechnungen des Umweltbundesamts)
• Klimavorbehalt bei Förderprogrammen des Landes
• PV-Pflicht auf landeseigenen Gebäuden
• Ermächtigungsgrundlage für Kommunen zum Anschluss und zur Benutzung von erneuerbaren Energien
• Änderung des Denkmalschutzgesetzes (um den Ausbau von Erneuerbaren Energien zu erleichtern)
• 10-Prozent-Prozessschutz im Staatswald
*In der betriebswirtschaftlichen als auch in der volkswirtschaftlichen Betrachtung werden CO2-Emissionen in der Zukunft verstärkt Kosten verursachen, diese sind bei der Betrachtung vor allem der Errichtung von Baumaßnahmen und dem anschließenden Betrieb miteinzubeziehen. Die Regelung zum CO2-Schattenpreis legt fest, dass bei der Planung von Baumaßnahmen des Landes künftig ein CO2-Schattenpreis zu berücksichtigen ist und konkretisiert somit die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand beim Klimaschutz.
Mehr: um.baden-wuerttemberg.de
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