Ausgangssperre ab Donnerstag außer Vollzug

Landesregierung reagiert auf Schlappe vor Gericht – „Umwandlung in inzidenzabhängige regionale Regelung“

Landesregierung reagiert auf Schlappe vor Gericht – „Umwandlung in inzidenzabhängige regionale Regelung“
Die nächtliche Ausgangssperre ist mit Wirkung ab dem 11. Februar, 5 Uhr außer Vollzug gesetzt. Foto: Archiv

Bild Nadja Milke Bericht von Nadja Milke
09.02.2021, 00:00 Uhr



Stuttgart Zur Eilentscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim, die nächtliche Ausgangssperre, die seit dem 12. Dezember 2020 für ganz Baden-Württemberg gilt, aufzuheben, meldete sich gestern die Landesregierung aus Stuttgart zu Wort.

Die Entscheidung des Gerichts sieht die Landesregierung nicht als Niederlage, sondern als logische Konsequenz aus den gesunkenen Werten der 7-Tage-Inzidenz. Man habe vorgehabt, «die landesweite nächtliche Ausgangssperre zum 15.2., mit dem Auslaufen der aktuellen Corona-Verordnung, aufzuheben, um sie dann in eine regionale Regelung übergehen zu lassen». Die Landesregierung macht darauf aufmerksam, dass das Land den niedrigsten Inzidenz-Wert aller Bundesländer hat und kündigt regional ausgerichtete Maßnahmen an. Der Landesregierung schwebt «die Umwandlung in eine inzidenzabhängige regionale Regelung» vor, die derzeit geprüft werde, heißt es aus Stuttgart.

Die Stellungnahme der Landesregierung im Wortlaut:

«Die nächtliche Ausgangssperre, die bei uns im Land seit dem 12. Dezember 2020 in Kraft ist, hat sicherlich mit dazu beigetragen, dass die Zahl der Neuinfektionen in Baden-Württemberg stärker als in anderen Ländern gesunken ist. Seit etwa einer Woche verzeichnen wir bei uns die niedrigste Inzidenz aller Länder - ein erfreuliches Resultat.

Weil es inzwischen eine größere Zahl an Kreisen mit einer Inzidenz unter 50 gibt, ist das Gericht nun zu der Auffassung gelangt, dass eine landesweit gültige nächtliche Ausgangssperre nicht mehr verhältnismäßig ist.

 

Wir haben unsererseits schon die Überlegung angestellt, die landesweite Regelung außer Kraft zu setzen und dafür eine inzidenzbasierte regionale Regelung für eine nächtliche Ausgangssperre zu treffen. Das Vorhaben war, die landesweite nächtliche Ausgangssperre zum 15.2., mit dem Auslaufen der aktuellen Corona-Verordnung, aufzuheben, um sie dann in eine regionale Regelung übergehen zu lassen, bei der eine nächtliche Ausgangssperre nur für Kreise gilt, die eine bestimmte Inzidenz überschreiten.

Das Gericht hat nun die Aufhebung zum 11.2 verfügt. Nach einer ersten kursorischen Prüfung der Entscheidung scheint uns die Umwandlung in eine inzidenzabhängige regionale Regelung möglich. Wir werden jetzt Beschluss und Begründung eingehend prüfen und dann zu bestimmen unter welchen Bedingungen wir die besagte regionale Regelung vornehmen können.»


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