Meinungsäußerung über Persönlichkeitsrecht

Landgericht Baden-Baden entscheidet gegen ehemaligen AfD-Politiker Stefan Räpple – Darf als Antisemit bezeichnet werden

Landgericht Baden-Baden entscheidet gegen ehemaligen AfD-Politiker Stefan Räpple – Darf als Antisemit bezeichnet werden
Stefan Räpple bei einer Kundgebung im Januar 2020 vor dem SWR-Standort in Baden-Baden. Foto: Archiv

Baden-Baden, 23.10.2020, Bericht: Redaktion Der Landtagsabgeordnete Stefan Räpple darf nach einer Entscheidung des Landgerichts Baden-Baden als Antisemit bezeichnet werden.

Mit einer Unterlassungsklage gegen die Bezeichnung «erklärter Antisemit» und «Holocaust-Relativierer» war das ehemalige AfD-Mitglied gescheitert, berichten mehrere Medien. Stefan Räpple wollte die von einer Stiftung auf einem Online-Nachrichtenportal gemachten Äußerungen mit einer Unterlassungsklage vor dem Landgericht Baden-Baden verbieten lassen. Die vierte Zivilkammer habe die Äußerung in der Berichterstattung über einen AfD-Parteitag als ein Werturteil angesehen, das der Meinungsfreiheit unterfalle, habe das Gericht am Donnerstag mitgeteilt. «Das Interesse der Beklagten an ihrer Meinungsäußerung überwiege das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers.» Das Urteil vom Donnerstag sei nicht rechtskräftig.


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