Verhandlung über Sicherheitsverwahrung

Landgericht Baden-Baden stark gefordert – Noch einmal Verhandlungstermine im „Schwimmlehrer-Fall“

Landgericht Baden-Baden stark gefordert – Noch einmal Verhandlungstermine im „Schwimmlehrer-Fall“
Foto: Archiv

Baden-Baden, 10.11.2022, Bericht: Redaktion Als hätte das Landgericht Baden-Baden mit dem Prozess des Mädchenmordes nicht genug zu tun, steht nun auch noch neue Termine im sogenannten Schwimmlehrer-Fall als Folge einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes an.

Die 10. Strafkammer des Landgerichts Baden-Baden verhandelt am Mittwoch, 16. November 2022, um 10 Uhr im Saal 118, mit Fortsetzungstermin am Montag, 21. November 2022, 10 Uhr also erneut über die Sicherungsverwahrung des Schwimmlehrers.

 

Der Angeklagte ist rechtskräftig durch Urteil des Landgerichts Baden-Baden vom 19. November 2018 unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt. Die hiergegen gerichtete Revision des Angeklagten hatte der Bundesgerichtshof durch Urteil vom 24. Oktober 2019 verworfen. Doch die durch das Urteil des Landgerichts Baden-Baden auch angeordnete anschließende Sicherungsverwahrung des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung über die Sicherungsverwahrung an eine andere Jugendkammer des Landgerichts Baden-Baden zurückverwiesen.


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