Gerichtsverhandlung

Landgericht Baden-Baden verhandelt über 69.000 Euro teure Mittelmeerreise – Rückzahlung und Schadensersatz gefordert

Landgericht Baden-Baden verhandelt über 69.000 Euro teure Mittelmeerreise – Rückzahlung und Schadensersatz gefordert
Foto: Archiv

Baden-Baden, 05.02.2026, Bericht: Redaktion Einen recht spektakulären Fall verhandelt das Landgericht Baden-Baden am Freitag der nächsten Woche.

Bei dem Zivilverfahren gegen einen Reiseveranstalter geht es um eine Klage auf Zahlung von rund 105.000 Euro nach Abbruch einer Kreuzfahrt wegen körperlicher Einschränkung. Der Reisepreis für die Mittelmeerkreuzfahrt hatte alleine schon 69.000 Euro betragen. 36.000 Euro verlangt die Klägerin &lauqo;wegen entgangener Urlaubsfreude».

Die Klägerin hatte gemeinsam mit ihrem zwischenzeitlich verstorbenen Ehemann bei der Beklagten eine mehrteilige Kreuzfahrt im Mittelmeer vom 23. Mai 2024 bis zum 22. Juni 2024 gebucht. Bei der Buchung der Reise meldeten sie in einem extra hierfür vorgesehenen Fragebogen an, dass der 1944 geborene Ehemann Rollstuhlfahrer sei. Am Einschiffungstag kam der Ehemann der Klägerin in Dubrovnik in seiner Suite aufgrund zwischen den Parteien streitigen Umständen zu Sturz. Hierauf wurde die Weiterbeförderung des Ehemannes der Klägerin von dem Kapitän des Kreuzfahrtschiffes unter Hinweis auf bestehende Mobilitätsdefizite abgelehnt und die Fortsetzung der Reise aus Sicherheitsgründen von der Hinzuziehung einer professionellen Begleitperson abhängig gemacht. Die Klägerin und ihr Ehemann verließen hierauf am 23. Mai 2024 das Schiff.

 

Die Klägerin fordert nun im eigenen Namen und als Erbin ihres verstorbenen Ehemannes von dem Reiseveranstalter die Rückzahlung des Reisepreises und eine Entschädigung für vertane Urlaubszeit.

Die Reiseveranstalter tritt der Klage entgegen und macht unter anderem geltend, der verstorbene Ehemann der Klägerin sei aufgrund bestehender körperlicher Gebrechen nicht reisetauglich gewesen. Sie habe durch ihre Reisebedingungen bei Buchung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Begleitperson zur Unterstützung der täglichen Abläufe erforderlich sei und auch der Ein- und Ausstieg sowie Tendertransfers für Personen mit Mobilitätseinschränkungen schwer oder gar nicht zu bewältigen seien.

Zu dem Termin am 13. Februar 2026 sind die Parteien geladen. Mit einer abschließenden Entscheidung sei in dem Termin nicht zu rechnen, teilt das Gericht mit.




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