Gerichtsverhandlung

Landgericht Baden-Baden verhandelt unmenschliche Tat – Alkoholisierten unvermittelt mit Wucht am Oberkörper nach hinten gestoßen

Landgericht Baden-Baden verhandelt unmenschliche Tat – Alkoholisierten unvermittelt mit Wucht am Oberkörper nach hinten gestoßen
Foto: Archiv

Baden-Baden, 10.10.2024, Bericht: Redaktion Das Schwurgericht des Landgerichts Baden-Baden verhandelt unter Vorsitz des Vorsitzenden Richter Stefan Schmid eine unmenschliche Tat. Der Prozess beginnt am Donnerstag in der nächsten Woche.

Wie das Landgericht mitteilt, wird dem zur Tatzeit 38-jährigen Angeklagten zur Last gelegt, am Nachmittag des 3. September 2020 am Busbahnhof in Bühl auf den ersichtlich stark alkoholisierten Geschädigten getroffen zu sein, diesen nach kurzen Vorhaltungen unvermittelt mit Wucht am Oberkörper nach hinten gestoßen zu haben, woraufhin der Geschädigte nach hinten gefallen sei, ungebremst mit dem Hinterkopf auf den asphaltierten Boden geschlagen sei und hierdurch ein stumpfes Schädel-Hirn-Trauma mit Hirnblutungen erlitten habe, infolgedessen er intensiv pflegebedürftig geworden sei. Darüber hinaus wird dem Angeklagten zur Last gelegt, auch den Tod des Geschädigten verursacht zu haben, dessen Allgemeinzustand durch die vom Angeklagten zugefügten Körperschäden so stark reduziert gewesen sei, dass er unter einer COVID-19-Infektion im Februar 2022 verstorben sei.

 

Der Prozess beginnt am Donnerstag, 17. Oktober 2024, um 09.30 Uhr, im Sitzungssaal 118 des Landgerichts Baden-Baden, in der Gutenbergstraße 17 in Baden-Baden. Fortsetzungstermine sind für Dienstag, 22. Oktober 2024, 09.30 Uhr, und Donnerstag, 24. Oktober 2024, 09.30 Uhr angesetzt.




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