Gerichtsverhandlung
Landgericht Baden-Baden verhandelt wegen Angriffs auf eine Autofahrerin – „Auf Motorhaube gestiegen und mit dem Fuß gegen die Windschutzscheibe getreten“

Baden-Baden, 02.07.2026, Bericht: Redaktion In einem Verfahren unter anderem wegen «räuberischen Angriffs auf eine Autofahrerin und gewaltsame Übernahme eines Fahrzeuges» auf der B 3 bei Baden-Baden Verhandelt die die 4. Große Strafkammer des Landgerichts Baden-Baden unter dem Vorsitz des Vorsitzenden Richter am Landgericht Johannes Huber. Die der erste Verhandlungstag ist am Donnerstag, 9. Juli, um 9.00 Uhr.
Die Staatsanwaltschaft legt dem Beschuldigten mit ukrainischer Staatsangehörigkeit zur Last, «im Zustand der krankheitsbedingten Schuldunfähigkeit» Anfang Dezember 2025 um 06.30 Uhr auf die Fahrbahn der Bundesstraße 3 in Baden-Baden getreten zu sein, um das dort fahrende Fahrzeug Ford Puma der Geschädigten anzuhalten und ihr Fahrzeug im Wert von etwa 22.000 Euro gewaltsam zu übernehmen. Nachdem die Frau ihr Fahrzeug bis zum Stillstand abgebremst habe, sei der Beschuldigte auf die Motorhaube des Fahrzeuges gestiegen und habe mit seinem Fuß gegen die Windschutzscheibe und den Außenspiegel des Fahrzeuges getreten und nach gewaltsamem Öffnen der Fahrertür die Geschädigte aufgefordert, ihr Fahrzeug zu verlassen. Um weiteren Widerstand der Geschädigten zu unterbinden, habe er sich in das Fahrzeug zwischen die Geschädigte und das Lenkrad gedrängt und die Geschädigte in den Ringfinger der rechten Hand gebissen, woraufhin sich diese aus dem Fahrzeug haben rutschen lassen. Wie beabsichtigt sei der Beschuldigte, der nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis gewesen sei und Drogen konsumiert habe, hierauf mit dem Fahrzeug der Geschädigten in Richtung Bühl davongefahren, um dieses für sich zu behalten. Auf Höhe Kartung sei er im Kreuzungsbereich auf das Fahrzeugheck eines vor ihm fahrenden Fahrzeuges aufgefahren, wodurch sich das von ihm geführte Fahrzeug gedreht und mit einem im Gegenverkehr fahrenden weiteren Fahrzeug kollidiert sei. Hierdurch seien an allen drei beschädigten Fahrzeugen Schäden in Höhe von insgesamt rund 40.000 Euro entstanden. Die an dem Unfall beteiligten Fahrzeugführerinnen seien durch den Unfall verletzt worden. Im Anschluss habe sich der Beschuldigte unerlaubt von der Unfallstelle entfernt.
Zudem legt die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten in einem hinzuverbundenen Strafverfahren mehrere Diebstahlsdelikte, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch im Zeitraum Mai bis Oktober 2025 zur Last. Hinzuverbunden wurde auch ein Berufungsverfahren gegen ein Urteil des Amtsgerichts Baden-Baden vom 13. August 2025 wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit versuchter Körperverletzung, Diebstahl in acht Fällen, Diebstahl in sechs Fällen in Tateinheit mit Hausfriedensbruch und Hausfriedensbruch in drei Fällen im Zeitraum November 2024 bis November 2025 im Raum Baden-Baden, durch das der Angeklagte zu der Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und einem Monat ohne Bewährung verurteilt worden ist. Gegen dieses Urteil des Amtsgerichts Baden-Baden hat der Angeklagte eine auf die Rechtsfolgenseite beschränkte Berufung eingelegt.
In dem nun insgesamt erstinstanzlich zu führenden Verfahren ist damit sowohl über die Frage einer Bestrafung des Angeklagten zu entscheiden als auch über die Frage seiner Unterbringung in der geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses. Der Beschuldigte ist derzeit aufgrund eines Unterbringungsbefehls vorläufig in einem psychiatrischen Landeskrankenhaus untergebracht.
Zu dem Termin am 9. Juli sind mehrere Zeugen und zwei Sachverständige geladen. Weitere Termine sind Dienstag, 21., Mittwoch, 22., Mittwoch, 29. Juli, Dienstag, 4., und Dienstag, 11. August. Beginn ist jeweils um 09.00 Uhr.
Zurück zur Startseite und zu den weiteren aktuellen Meldungen.







