Gerichtsverhandlung

Landgericht Baden-Baden verhandelt wegen Brandstiftungen in Silvesternacht – Angeklagter soll in psychiatrisches Krankenhaus

Landgericht Baden-Baden verhandelt wegen Brandstiftungen in Silvesternacht – Angeklagter soll in psychiatrisches Krankenhaus
Foto: Archiv

Baden-Baden, 25.06.2025, Bericht: Redaktion Die Große Strafkammer des Landgerichts Baden-Baden verhandelt unter dem Vorsitz von Vorsitzendem Richter am Landgericht Wolfgang Fischer ab Freitag gegen einen Angeklagten wegen schwerer Brandstiftung.

Am Silvestertag 2024 soll der Angeklagte in Baden-Baden mehrere Brände gelegt haben, unter anderem in der Bertholdstraße. goodnews4.de berichtete.

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“Feuer

Feuer in der Bertholdstraße – Vermutlich Altpapier in Flammen

Dem heute 35-jährigen Beschuldigten mit deutscher Staatsangehörigkeit wird zur Last gelegt, «im Zustand der Schuldunfähigkeit am 31. Dezember 2024 ab etwa 3.00 Uhr zunächst in der Bertholdstraße in Baden-Baden vor einem Mehrfamilienhaus, in dem sich zur Tatzeit 15 Personen aufgehalten hätten, Kartonagen und Papiercontainer in Brand gesetzt zu haben, wodurch zwei im Erdgeschoss wohnende Personen durch den in ihre Wohnung eindringenden Rauch körperlich beeinträchtigt worden seien und am Gebäude ein Sachschaden von etwa 43.000 Euro entstanden sei», heißt es in der Mitteilung des Landgerichts zu den Vorwürfen gegen den Angeklagten. Im Anschluss habe der Beschuldigte vor einem Anwesen in der Lange Straße in Baden-Baden vor dem Haus lagernde Kartonagen und eine Mülltonne aus Kunststoff in Brand gesetzt, wodurch Schäden am Gebäude in Höhe von etwa EUR 11.000 verursacht worden seien. Im weiteren Verlauf habe der Beschuldigte in der Balger Straße in Baden-Baden eine städtische Metallmülltonne in Brand gesetzt.

 

Die Staatsanwaltschaft Baden-Baden geht in der Antragsschrift davon aus, dass der Beschuldigte infolge einer im Tatzeitpunkt vorliegenden psychischen Erkrankung nicht schuldfähig gewesen sei und daher nicht bestraft werden kann. Da davon auszugehen sei, «dass von dem Beschuldigten auch in der Zukunft infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten seien und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich sei», hat die Staatsanwaltschaft die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt. Der Beschuldigte hat die ihm zur Last gelegten Taten bestritten.

Zum Termin am 27. Juni 2025 sind sieben Zeugen und ein Sachverständiger geladen. Fortsetzungstermine sind am 1. Juli 2025, 14.00 Uhr, 23. Juli 2025, 13.00 Uhr und 24. Juli 2025, 13.00 Uhr.

Weitere Informationen:

§ 63 StGB Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

1 Hat jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB) oder der verminderten Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) begangen, so ordnet das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergibt, daß von ihm infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich erheblich geschädigt oder erheblich gefährdet werden oder schwerer wirtschaftlicher Schaden angerichtet wird, zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist.

2 Handelt es sich bei der begangenen rechtswidrigen Tat nicht um eine im Sinne von Satz 1 erhebliche Tat, so trifft das Gericht eine solche Anordnung nur, wenn besondere Umstände die Erwartung rechtfertigen, dass der Täter infolge seines Zustandes derartige erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird.

Sicherungsverfahren
§ 413 StPO Zulässigkeit

Führt die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren wegen Schuldunfähigkeit oder Verhandlungsunfähigkeit des Täters nicht durch, so kann sie den Antrag stellen, Maßregeln der Besserung und Sicherung sowie als Nebenfolge die Einziehung selbständig anzuordnen, wenn dies gesetzlich zulässig ist und die Anordnung nach dem Ergebnis der Ermittlungen zu erwarten ist (Sicherungsverfahren).




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