Gerichtsverhandlung

Landgericht Baden-Baden verhandelt zu Horrorfahrt im Nordschwarzwald – Gegen Urteil des Amtsgerichts Gernsbach

Landgericht Baden-Baden verhandelt zu Horrorfahrt im Nordschwarzwald – Gegen Urteil des Amtsgerichts Gernsbach
Foto: Archiv

Baden-Baden, 17.04.2026, Bericht: Redaktion Das Landgericht Baden-Baden beschäftigt sich mit einem Fall, bei dem es für zwei Opfer wohl zu einer Art Horrorfahrt durch den nahen Schwarzwald gekommen war.

Gegen ein Urteil des Amtsgerichts Gernsbach hat der Angeklagte Berufung eingelegt, deshalb verhandelt am 23. April die 4. Große Strafkammer des Landgerichts Baden-Baden unter dem Vorsitz des Vorsitzenden Richters am Landgericht Johannes Huber über die Frage der Unterbringung des Angeschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus.

Das Amtsgerichts Gernsbach hatte am 8. April 2025 den heute 51-jährigen deutschen Angeschuldigte zunächst wegen Nötigung in Tateinheit mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort in Tatmehrheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in zwei tateinheitlichen Fällen zu der Gesamtgeldstrafe von 45 Tagessätzen unter gleichzeitigem Entzug der Fahrerlaubnis verurteilt.

Zu den Vorwürfen gegen den Beschuldigten erklärt das Landgericht: «Das Amtsgericht hat dem Angeklagten zur Last gelegt, an einem Abend im März 2024 auf dem an der L 76 B gelegenen Parkplatz «Schöne Aussicht» in Kaltenbronn, Gemarkung Gernsbach, zwei ihm unbekannte Personen, die versucht hatten, sich einem durch den Angeschuldigten aufgedrängten Gespräch durch Wegfahren zu entziehen, dadurch genötigt zu haben, dass er sich mit seinem Fahrzeug vor eines der Fahrzeuge der beiden Geschädigten gestellt und diese an einem Wegfahren gehindert habe. Erst nach mehrfachen und langandauernden Versuchen der Geschädigten, den Angeklagten durch Hupen zum Wegfahren zu bewegen, habe er den Weg freigemacht.

 

Nachdem die Geschädigte und ihr Begleiter mit ihren Fahrzeugen auf der L 76 B in Richtung Enzklösterle weggefahren seien, habe der Angeklagte mit seinem Fahrzeug die Verfolgung der beiden aufgenommen. Die beiden auf diese Weise Verfolgten hätten sodann versucht, durch Einfahren auf den Wanderparkplatz Kaltenbronn C den Angeklagten loszuwerden, was ihnen jedoch nicht gelungen sei. Bei einem Rangieren auf dem Parkplatz sei der Angeschuldigte schließlich gegen das Fahrzeug eines der Geschädigten gestoßen und habe hierbei einen Schaden von rund 7.500 Euro verursacht. Obwohl der Angeschuldigte den Unfall bemerkt habe, sei er mit seinem Fahrzeug sodann in Fahrtrichtung Parkplatz «Schöne Aussicht» davongefahren, ohne die erforderlichen Feststellungen gegenüber dem Geschädigten zu ermöglichen. Um den nunmehr ihn verfolgenden Geschädigten abzuschütteln, sei der Angeschuldigte mit seinem Fahrzeug sodann mit hoher Geschwindigkeit geflüchtet und hierbei aus einer Kurve getragen worden, wodurch er eine Warnbake umgefahren habe. Dennoch habe der Angeschuldigte seine Fahrt mit weit überhöhter Geschwindigkeit und unter zeitweiligem Ausschalten seines Lichts fortgesetzt. Als er schließlich an seiner Wohnanschrift von zwei durch die Geschädigten informierten Polizeibeamten aufgesucht worden sei und von ihnen habe untersucht werden sollen, habe er ihnen gegenüber körperlich Widerstand geleistet.»

Gegen das Urteil des Amtsgerichts Gernsbach hat der Angeklagte Berufung eingelegt. Das Berufungsgericht des Landgerichts Baden-Baden hat nach Einholung eines psychiatrischen Sachverständigengutachtens die Akten dem Landgericht Baden-Baden, große Strafkammer, zur Prüfung der Übernahme des Verfahrens als neues erstinstanzliches Verfahren vorgelegt, da aufgrund einer psychischen Erkrankung des Angeschuldigten die Anordnung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zu erwarten sei. Die 4. Große Strafkammer des Landgerichts Baden-Baden hat hierauf das Verfahren übernommen, das nunmehr als erstinstanzliches Sicherungsverfahren geführt wird. Zum Termin vor der 4. Großen Strafkammer am 23.04.2026 sind zwei Sachverständige geladen. Zu den weiteren nachfolgenden Terminen sind Zeugen und Sachverständige geladen.




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