Gerichtsurteil
Landgericht Baden-Baden verurteilt ehemalige Rechtsanwältin und ihren Ehemann –Schadensersatz wegen Veruntreuung von Vermögen einer Betreuten

Baden-Baden, 09.03.2023, Bericht: Redaktion Am vergangenen Donnerstag verkündete die III. Zivilkammer des Landgerichts Baden-Baden das Urteil gegen eine ehemalige Rechtsanwältin und ihren Ehemann, einem ehemaligen Steuerberater.
Als Gesamtschuldner ist die Zahlung von Schadensersatz in Höhe von insgesamt 501.357,01 Euro fällig. Die ehemalige Rechtsanwältin muss darüber hinaus Schadensersatz in Höhe von weiteren 11.703,66 Euro bezahlen wegen Veruntreuung von Vermögen einer vormals von der Rechtsanwältin Betreuten. In Höhe eines Betrags von 224.190,81 Euro ist die auf Zahlung weiteren Schadensersatzes wegen Veruntreuung erhobene Klage abgewiesen worden. Die Klage ist zuletzt vom Nachlasspfleger der noch unbekannten Erben der inzwischen verstorbenen Betreuten gegen die Beklagten geführt worden.
Wie das Landgericht Baden-Baden mitteilt, habe sich die Zivilkammer zur Begründung ihres Urteils im Wesentlichen auf Feststellungen eines Strafurteils des Landgerichts Baden-Baden aus dem Jahr 2019 gestützt, mit dem die ehemalige Rechtsanwältin wegen zahlreicher Untreuehandlungen und ihr Ehemann zur Beihilfe hierzu zu jeweils mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt wurden. Nach Auffassung der Zivilkammer seien diese Feststellungen von den Beklagten im Zivilverfahren nicht widerlegt worden. Soweit die Zivilkammer die Klage teilweise abgewiesen hat, seien entsprechende Vorgänge nicht Gegenstand des Strafurteils gewesen und entsprechende Schadensersatzansprüche der Betreuten gegen die Beklagten nicht schlüssig.
Das Urteil der III. Zivilkammer des Landgerichts ist nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil vom 2. März 2023 können sowohl der Nachlasspfleger als Kläger als auch die vormalige Rechtsanwältin und ihr Ehemann als Beklagte binnen einer Frist von einem Monat nach Zustellung des Urteils Berufung einlegen. Zuständig hierfür wäre das Oberlandesgericht Karlsruhe.
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