Kontrollen und Bannmeilenkonzept
Landtag erhöht Sicherheitsvorkehrungen – „Ton-, Bild- und Filmaufnahmen im Landtag an Sitzungstagen durch Besucher ausnahmslos untersagt“

Stuttgart, 26.11.2020, Bericht: Redaktion Nachdem im Bundestag Abgeordnete von Teilnehmern der Querdenker-Demonstration bedrängt wurden, werden auch im Landtag in Stuttgart die Sicherheitsvorkehrungen erhöht.
«Wir wollen bei uns im Landtag Bilder wie letzte Woche aus dem Bundestag vermeiden», wird Landtagpräsidentin Muhterem Aras, Grüne, in einer Erklärung zitiert. «Deshalb gilt ab Donnerstag, 26. November, ein Film- und Fotoverbot für Besucherinnen und Besucher.» Eine entsprechende Anordnung sei von der Präsidentin erlassen worden.
Das Fotografieren sei nur vorab akkreditierten Journalistinnen und Journalisten erlaubt. Bislang war es so, dass gemäß § 5 Absatz 4 der Hausordnung Bild- und Tonaufnahmen durch Besucher nach vorheriger Zustimmung der Pressestelle, des Besucherdienstes, des Veranstaltungsmanagements oder der oder des begleitenden Abgeordneten erlaubt waren. Diese Regelung sei vor dem Hintergrund der aktuellen Ereignisse im Bundestag nicht als ausreichend anzusehen. Bis auf Weiteres seien Ton-, Bild- und Filmaufnahmen im Haus des Landtags an Sitzungstagen des Landtags durch Besucher ausnahmslos untersagt.
Überdies gelte ein verschärftes Bannmeilenkonzept. «Wir sind in engem Austausch mit der Polizei», sagte die Präsidentin. Die Eingänge des Hauses würden ebenfalls noch strenger kontrolliert werden.
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