Leserbrief
Leserbrief „Meine Meinung“ – Antwort auf den Leserbrief von Martin Müller-Petersen vom 18. September mit dem Titel „Richtigstellung“ – „Im ganzen Leserbrief findet sich kein Hinweis auf Enteignung“
Baden-Baden, 19.09.2023, Leserbrief In einem Leserbrief an die Redaktion nimmt goodnews4-Leser Boris Fernbacher Stellung zu dem Leserbrief von goodnews4-Leser Martin Müller-Petersen Leserbrief «Meine Meinung» – «Richtigstellung» – «Im ganzen Leserbrief findet sich kein Hinweis auf Enteignung».
Sehr geehrter Herr Müller-Petersen,
mit einem Kritikpunkt an meinem Leserbrief vom 16.09.2023 haben Sie teilweise recht: Ich habe darin Enteignung und zeitlich begrenzte Beschlagnahme zu undifferenziert in einen Topf geworfen. Sorry!
Nach dem Wohnraumbewirtschaftungsgesetz von 1953 WAR eine zeitlich begrenzte Beschlagnahmung früher rechtens. Allerdings wurde dieses Gesetz auf den 31. Dezember 1968 wieder aufgehoben (Infos dazu aus Wikipedia) und ist somit heute nicht mehr anzuwenden. Man müsste das Gesetz von 1953 erst wieder in Kraft treten lassen, bevor die von Ihnen angedachte Beschlagnahme stattfinden könnte.
Ihre Behauptung, dass Sie in ihrem ersten Leserbrief vom 12.09.2023 die Beschlagnahme russischer Villen nur mit der Begründung, weil diese Immobilien über entsprechenden Wohnraum verfügten und viele dieser Immobilien ohnehin kaum genutzt würden und die meiste Zeit leer stünden gefordert hätten, stimmt aber nicht. Ich zitiere aus Ihrem damaligen Leserbrief:
«Anfangen könnte man dabei ja mit einer zeitlich begrenzten Beschlagnahme der Villen und Wohnungen von Russen, die ja letztlich für den Zustrom von ukrainischen Flüchtlingen VERANTWORTLICH sind, und deren Villen und Wohnungen ohnehin die meisten Monate des Jahres leer stehen.» (Anm.: Das Wort «verantwortlich» wurde von mir in Großschrift gesetzt)
Sie machen damit (wie schon in meinem Leserbrief vom 16.09.2023 ausgeführt) alle Russen pauschal für Putins Politik und den Einmarsch in der Ukraine verantwortlich. Damit schieben Sie dem ganzen russischen Volk eine Kollektivschuld zu und begründen die von Ihnen ins Spiel gebrachte Beschlagnahme teilweise auch mit dieser von Ihnen konstruierten Kollektivschuld.
In Bezug auf den 2. Weltkrieg und den Holocaust lehnt die überwältigende Mehrheit der Historiker heutzutage die These einer Kollektivschuld der Deutschen ab. Selbiges muss dann auch für die heutigen Russen gelten. Schuld und Verantwortlichkeit sind immer etwas ganz Individuelles und nicht Merkmale von Kollektiven. Die Beschlagnahme von Villen mit moralisierenden Verweisen auf eine angebliche Schuld aller Russen zu begründen, geht also gar nicht, Herr Müller-Petersen.
Boris Fernbacher
Baden-Baden
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