Leserbrief
Leserbrief „Meine Meinung“ – „Demokratie unter Druck – Wie das Rathaus den Bürgerwillen ausbremst – Was geschah im Vorfeld?“
Baden-Baden, 12.12.2024, Leserbrief In einem Leserbrief an die Redaktion nimmt goodnews4-Leser Karl-Georg Degenhardt Stellung zu dem goodnews4-Bericht Bürgermeister Tobias Krammerbauer im goodnews4-Interview zur Entscheidung – «Aus unserer Sicht ist die Entscheidung überhaupt kein Schlag gegen direkte Demokratie».
Am 14. November 2024 lud Bürgermeister Dr. Krammerbauer die Initiatoren des Bürgerbegehrens zu einem Beratungsgespräch ein. Doch auf die Frage, worüber genau beraten werden solle, gab es keine klare Antwort – trotz vorliegender Unterlagen: Die zu klärende Frage, die Begründung des Begehrens und das Thema Kostendeckungsvorschlag.
Die spätere Behauptung des Bürgermeisters, «Man hätte nur fragen müssen», ist daher schlichtweg falsch. Auch bei der ersten Übergabe der Stimmlisten am 19. November 2024 wurde das Thema erneut angesprochen: Kein Hinweis auf irgendwelche Bedenken.
Ein überwältigendes «Ja» für den Klinikstandort Baden-Baden
Die Bürger von Baden-Baden haben mit beeindruckender Klarheit ihre Meinung geäußert: Ein eindeutiges «Ja!» für den Klinikstandort Baden-Baden. Nach 4.516 Stimmen wurde das Zählen gestoppt – die Botschaft war eindeutig.
Doch was geschieht nun?
Mit juristischen Manövern und externer Beratung – trotz Haushaltssperre wohl finanziert durch Steuergelder – versucht das Rathaus, den Bürgerwillen zu untergraben. Ist das gelungen? Nein!
Zur Frage der Erforderlichkeit eines Kostendeckungsvorschlages gibt es widersprüchliche juristische Bewertungen, etwa vom ehemaligen Bürgermeister und Rechtsanwalt Klaus-Eckhard Walker. Sein Leserbrief in goodnews4 vom 9. Dezember 2024 betont: «Standortentscheidung / Standortablehnung verursachen keine Mehrkosten.»
Fehlende Beratung und externe Expertise
Bürgermeister Dr. Krammerbauer betonte: «Es war eine Gemeinschaftsarbeit der gesamten Stadtverwaltung, die sich mit dem rechtlichen Thema auseinandergesetzt hat.» Dennoch wurde eine externe Kanzlei hinzugezogen – allerdings erst nach Beschlüssen zugunsten des Klinikstandorts Rastatt.
Hier stellt sich die Frage: Warum wurde externe Expertise notwendig, wenn die Stadt angeblich alle rechtlichen Aspekte geprüft hatte?
Treuegrundsatz und Direktdemokratie
Ein zentraler Konfliktpunkt ist der «Treuegrundsatz»: die Gleichrangigkeit von Gemeinderatsbeschlüssen und Bürgerbegehren. Blind der Einschätzung einer externen Kanzlei zu folgen, ist riskant. Hier ist eine penible Überprüfung gefragt.
Es stellt sich auch die Haftungsfrage, falls sich die Einschätzung der beauftragten Kanzlei als falsch herausstellt. Denn dann kommen erhebliche Ansprüche auf die Stadt und die Kanzlei zu.
Vieleicht sogar auf den Oberbürgermeister selbst, den Bürgermeister und Gemeinderäte.
Appell an den Gemeinderat: Verantwortung übernehmen!
Am 16. Dezember 2024 steht eine Entscheidung an. Sehr geehrte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, lehnen Sie den Antrag der Verwaltung auf Erklärung der Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens ab und anerkennen Sie damit die geleisteten Unterschriften! Lassen Sie die Bürger entscheiden.
Die Fragen lauten:
• Trauen Sie den Bürgern zu, selbst über ihre Gesundheitsversorgung abzustimmen? Dann ermöglichen Sie einen Bürgerentscheid.
• Halten Sie das Thema für zu komplex? Dann erklären Sie das Bürgerbegehren für unzulässig – und stehen Sie zu dieser Entscheidung; auch bei der nächsten Wahl.
Ein klares Ziel vor Augen
Falls der Bürgerwille nicht respektiert wird, werden die Initiatoren einen zweiten Anlauf starten. Wir sind überzeugt, die Bürger von Baden-Baden sind mündig genug, selbst eine richtige Entscheidung zu treffen.
Karl-Georg Degenhardt
«Pro Klinikum Baden-Baden»
Baden-Baden
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