Leserbrief
Leserbrief „Meine Meinung“ – „Dieses Ansinnen, welches durch §20a GemO gesetzlich verankert“ – „Von OB Späth zurückgewiesen“
Baden-Baden, 08.03.2025, Leserbrief In einem Leserbrief an die Redaktion nimmt goodnews4-Leser Wolfgang Holstein Stellung zu dem goodnews4-Bericht Warum geht das in Baden-Baden nicht? – «Regelmäßig lädt die Stadt Bühl ihre Bürger aus den Ortsteilen und der Kernstadt zu Einwohnerversammlungen ein».
Zum Leitartikel über Einwohnerversammlungen (goodnews4 vom 05.03.2025) und zum Leserbrief von Karl-Georg Degenhardt (goodnews4 vom 01.03.2025) sowie der Forderung des Vereins Stadtbild (goodnews4 vom 06.03.2025) folgende Anmerkung.
Aus dem Rathaus war zu erfahren, dass dort bereits vor einiger Zeit von einem Bürger der Antrag auf die Einberufung einer Einwohnerversammlung gestellt wurde. Dieses Ansinnen, welches durch §20a GemO sogar gesetzlich verankert ist, wurde jedoch vom OB Späth mit der Begründung zurückgewiesen, dass er regelmäßig Ortsteilbegehungen unternimmt und die dort wohnenden Bürger ihre Sorgen und Wünsche persönlich vortragen können. Auch verwies er auf seine öffentlich angekündigten Telefonsprechstunden mittels WhatsApp.
Dem ist jedoch entschieden entgegen zu halten, dass die Bürger von den Ortsbegehungen meist nichts wissen und wenn, dann gibt es in Baden-Baden nicht nur Rentner sondern auch noch arbeitende Menschen, die nicht unter Tag durch die Gegend spazieren können wie offensichtlich Beamte. Und was die WhatsApp-Sprechstunde betrifft, dürfte dieses System gerade bei älteren Mitbürgern mangels Erfahrungen mit den modernen Medien auf wenig Resonanz stoßen. Kurz, man kann davon ausgehen, dass der OB in diesem Fall das Licht der Öffentlichkeit scheut und alles möglichst still im Geheimen abgewickelt werden soll. So wie wir Baden-Badener es seit jeher gewohnt sind, es lebe die Hinterzimmer-Politik, dabei stört die Öffentlichkeit nur.
Bei einer Einwohnerversammlung, die am frühen Abend beginnen sollte, könnten Bürger ihre Fragen stellen, die dann von den Zuständigen aus der Verwaltung beantwortet werden. Dabei könnten dann auch solche Themen wie Stadtteil-Gestaltung oder größere Bauvorhaben wie am Hindenburgplatz und am Tausendfüßler zur Sprache kommen, ebenso wie Fragen warum Gemeinderatssitzungen nicht auf der Website der Stadt im Internet übertragen werden.
Zwar könnte man durch den Gang zum Verwaltungsgericht erzwingen, dass eine Einwohner-Versammlung anberaumt wird, aber es sollte natürlich auch gesichert sein, dass diese auf entsprechende Resonanz in der Bevölkerung stößt. Unter Berücksichtigung der Gegenwehr seitens der Stadtverwaltung kann von deren Seite nicht mit einer Publikumswirksamen Ankündigung und Aufforderung zur Teilnahme gerechnet werden. Vielleicht könnten Leser Vorschläge einreichen, wie man entsprechende Resonanz für eine Einwohner-Versammlung erzielen könnte. Treffen von kleinen Organisationen wie dem Verein Stadtbild können als Vorbild gelten und legen den Finger in die Wunden, können sich gegen die Stadtverwaltung jedoch meist nicht durchsetzen.
Wolfgang Holstein
Baden-Baden
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