Leserbrief

Leserbrief „Meine Meinung“ – „Es gibt weit und breit keinen Hinweis dafür, dass in den Verhandlungen über das geplante Zentralklinikum die Öffentlichkeit hätte ausgeschlossen werden müssen“

Baden-Baden, 20.07.2023, Leserbrief In einem Leserbrief an die Redaktion nehmen die goodnews4-Leser Jürgen Hettel Stellung zu dem goodnews4-Bericht Kliniksitzung im Kongresshaus nun doch «nichtöffentlich» – Baden-Badener Rathaus spricht von «Missverständnis».

Am 18.7.23 fand nun die gemeinsame Sitzung des Gemeinderats Baden-Baden und des Kreistags Rastatt im Kongresshaus statt. Wieder ging es um das geplante Zentralklinikum und wieder einmal mehr war die Öffentlichkeit von dieser Veranstaltung ausgeschlossen, wiewohl im Vorfeld die Sitzung mutmaßlich als «öffentlich» annonciert war. Gebeugt hat sich der Baden-Badener OB wohl den Überzeugungen des Rastatter Landrats, der im Zusammenhang mit der klandestinen Abstimmung des Kreistags vom 23.5.23 erklärt hatte, dass über «Angelegenheiten der Beteiligungsstruktur und grundsätzliche strategisch Fragen» geheim abzustimmen sei. Allerdings wird dieses Postulat durch nichts begründet. Der Landrat hätte darlegen müssen, dass und warum die Zulassung der Öffentlichkeit das «offentliche Wohl» – ein reichlich unbestimmter Rechtsgrundsatz, aber einer der Ausschlussgründe nach § 35 Abs. 1 GemO BW – beeinträchtigen könnte, aber das kann er bis heute nicht. Wer die Gerichtsurteile zu diesem rechtlich vorgeschriebenen Ausschlussgrund liest – es gibt nur wenige –, stellt schnell fest, dass kein positiv beschiedener Fall nur am Rande mit dem Komplex Zentralklinikum zu tun hat. Weder könnte eine öffentliche Behandlung des Themas eine Spekulationswelle auslösen, noch wäre die Sicherheit der Bundesrepublik irgendwie bedroht. Kurzum: Es gibt weit und breit keinen Hinweis dafür, dass in den Verhandlungen über das geplante Zentralklinikum die Öffentlichkeit aus gutem Grund hätte ausgeschlossen werden müssen. Genau das aber ist geschehen, sowohl in der Sitzung des Kreistags am 23.5.23 als auch in der Sitzung des Gemeinderats Rastatt am 25.5.23.

 

Einen Sonderfall stellt das Gebaren des Baden-Badener OB dar: Zur Sitzung des Hauptausschusses in Baden-Baden am 26.6.23 hat Herr Späth die Öffentlichkeit ausgeschlossen, zur Sitzung des Gemeinderats am 3.7.23 zum gleichen Gegenstand hingegen zugelassen. Dieses Procedere ist an Unsinn nicht zu überbieten: § 35 Abs.1 GemO BW enthält ausschließlich Muss-Bestimmungen. Gibt es einen zutreffenden Ausschlussgrund, muss die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Gibt es diesen nicht, muss öffentlich verhandelt werden. Tertium non datur. Kurzum: Mit den unterschiedlichen Vorgangsweisen widerspricht sich Herr Späth selbst, weil beide Vorgehensweisen nicht gleichzeitig richtig sein können.

Dem Regierungspräsidium als Rechtsaufsichtsbehörde hätten solche Widersprüche auffallen müssen und zu erwarten gewesen wäre auch ein entsprechendes Votum. Indessen: Das PPK muss leider zum Jagen getragen werden. Also: Der Kreistag hat in Sachen Zentralklinikum am 23.5.23 nichtöffentlich beschlossen, der GR Rastatt am 25.5.23 ebenfalls, der GR Baden-Baden aber am 26.6.23 in öffentlicher Sitzung. Einen Dissens gibt es also auch zwischen den Voten des Kreistags/Gemeinderats Rastatt und dem des Gemeinderats Baden-Baden. Wer nun die Bedingungen des § 35 Abs.1 GemO BW erfüllt, muss das RPK als Rechtsaufsichtsbehörde entscheiden.
Ein entsprechender Antrag ist mit Datum vom 13.7.23 der zuständigen Stelle vorgelegt worden.

Jürgen Hettel
Rastatt


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