Leserbrief

Leserbrief „Meine Meinung“ – „Gastronom unzulässig in erheblichen Maßen bereichert“ – „Energiepauschale für guten Zweck spenden“ – „Bitte nicht an ‚We love Baden-Baden‘“

Baden-Baden, 12.03.2024, Leserbrief In einem Leserbrief an die Redaktion nimmt goodnews4-Leserin Etta Flick Stellung zu dem goodnews4-Bericht Energiepauschale in Restaurant rechtswidrig – Baden-Badener Rathaus: «Im Falle neuer Verstöße muss der Gastronom mit verwaltungsrechtlichen Maßnahmen rechnen».

Die Energiepauschale, welche im Löwenbräu gerade zur Adventszeit 2023 erhoben wurde, war das Stadtthema im Dezember 2023. Alle waren entrüstet, insbesondere da die Pauschale pro Gast erhoben wurde und soweit ich mich erinnere 3,20 Euro betrug.

Das heißt, dass der Gastronom sich unzulässig in erheblichen Maße bereichert hat. Ist das nicht schon ein Straftatbestand?

Ich fordere den Gastronom auf, die Einnahmen aus der Energiepauschale für einen guten Zweck zu spenden. Und bitte nicht an «We love Baden-Baden».

 

Da das Regierungspräsidium Karlsruhe und das Wirtschaftsministerium eingeschaltet wurden, gehe ich davon aus, dass die Stadt Baden-Baden nicht von sich aus tätig wurde, sondern jemand sich direkt an das Regierungspräsidium gewendet hat.

Die laxe Einstellung der Stadt gegenüber dem Treiben der Gastronomen ist nicht zu erklären und schadet auch dem Ruf der Stadt Baden-Baden, die hauptsächlich vom Tourismus lebt.

So gibt es für die Gewerbetreibenden in Baden-Baden eine Vorschrift für die Entsorgung der Wertstoffe. Da den Gewerbetreibenden die Vorgaben aus der Vorschrift nicht zumutbar ist, dürfen sie es handhaben, wie sie es wollen. (so in einer Begründung gegenüber dem Regierungspräsidium)

Etta Flick
Baden-Baden


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