Leserbrief
Leserbrief „Meine Meinung“ – Haushaltslage in Baden-Baden – „Können wir uns einen hauptamtlichen Ortsvorsteher Haueneberstein noch leisten?“
Baden-Baden, 05.11.2026, Leserbrief In einem Leserbrief an die Redaktion nimmt goodnews4-Leser Matthias Hirsch Stellung zu dem goodnews4-Bericht Fall Gireaud löst Diskussion um Ortsverwaltungen in Baden-Baden aus – FDP-Fraktionschef Rolf Pilarski fordert «effizientere Verwaltungsstrukturen für alle Ortsteile».
Die Kassen der Stadt Baden-Baden sind leer. Angesichts der dramatischen Haushaltslage müssen wir endlich bereit sein, auch über Jahrzehnte gewachsene Verwaltungsstrukturen kritisch nachzudenken.
Die derzeit vakante Stelle des Ortsvorstehers in Haueneberstein bietet dazu eine gute Gelegenheit. Braucht ein Stadtteil mit gerade einmal knapp über 4.000 Einwohnern, also weniger als sieben Prozent der Bevölkerung Baden-Badens, tatsächlich einen hauptamtlichen Ortsvorsteher, ein eigenes Rathaus und die damit verbundene Verwaltung? Zur Erinnerung: Selbst die Baden-Badener Innenstadt verfügt über keinen eigenen Ortsvorsteher.
Was bei der Eingemeindung 1973 sinnvoll gewesen sein mag, muss nach über 50 Jahren nicht mehr zeitgemäß sein. Digitalisierung und zentrale Bürgerdienste ermöglichen heute längst schlankere Verwaltungsstrukturen. Auch die Expertenkommission hat eine Reduzierung des Personaleinsatzes angemahnt.
Können wir uns einen hauptamtlichen Ortsvorsteher in Haueneberstein überhaupt noch leisten, während gleichzeitig bei den Bürgern und Familien in Baden-Baden an allen Ecken und Enden gespart wird?
Wie wollen wir den Menschen solche Einschnitte erklären, wenn wir gleichzeitig an kostspieligen Verwaltungsstrukturen festhalten?
Wenn über 40.000 Baden-Badener ohne eigenen Ortsvorsteher auskommen, muss die Frage erlaubt sein, warum wir uns diese Strukturen in anderen Stadtteilen weiterhin leisten.
Wir können nicht einerseits bei Familien und Bürgern sparen und andererseits sämtliche bestehenden Verwaltungsstrukturen als unantastbar betrachten. Bevor wir die Menschen mit weiteren Steuern und Abgaben belasten, müssen alle Einsparmöglichkeiten konsequent geprüft werden.
Matthias Hirsch
Baden-Baden
Wenn Sie auch einen Leserbrief an die Redaktion senden möchten, nutzen Sie bitte diese E-Mail-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
In Ausnahmefällen veröffentlicht goodnews4.de Leserbriefe auch unter einem Pseudonym. Die tatsächliche Identität des Verfassers ist goodnews4.de in jedem Fall bekannt.
«Spielregeln» für Leserbriefe an goodnews4.de
Die Leserbriefseite «Meine Meinung» bieten ein Meinungs- und Diskussionsforum, für das es auch einiger «Spielregeln» bedarf. Diese Regeln, die zum Teil vom Presserecht und sonstigen Rechtsvorschriften vorgegeben sind, sollten diesen Maßgaben folgen. Leserbriefe geben die Meinung der Leser wieder, nicht die der Redaktion.
1. Der Verfasser eines Leserbriefes ist für diesen juristisch verantwortlich. Allerdings liegt bei goodnews4.de die publizistische und presserechtliche Verantwortung.
2. Ein Leserbrief darf scharfe Wertungen, Überspitzungen und deftige Kritik im Rahmen des öffentlichen Meinungsstreits enthalten. Beiträge, die Beleidigungen, falsche Tatsachenbehauptungen, Verleumdungen, persönliche Diffamierungen, drastisch überzogene Kritik an Personen enthalten oder das Andenken Verstorbener verunglimpfen, werden nicht veröffentlicht. Das gilt auch für Beiträge, die so genannte Schmähkritik enthalten. In diesem Zusammenhang: Gute Argumente überzeugen am besten. goodnews4.de veröffentlicht jeden Leserbrief, der diese Voraussetzungen erfüllt.
3. Leserbriefe sollten sich mit aktuellen Angelegenheiten von öffentlichem Interesse beschäftigen. Private Auseinandersetzungen werden aus redaktionellen, juristischen und presserechtlichen Gründen nicht veröffentlicht.
4. Anonyme Schreiben werden nicht veröffentlicht. Bei Pseudonymen muss die tatsächliche Identität des Verfassers bei goodnews4.de bekannt sein. Bei der Veröffentlichung eines Beitrags werden Vor-, Nachname und Wohnort genannt.
5. Beiträge von politischen Mandats- und Funktionsträgern, Vertretern von Organisationen, Verbänden, Institutionen und ähnlichen sind auf dieser Seite nicht vorgesehen, es sei denn sie antworten auf einen Leserbrief. Die genannten Vertreter haben andere Möglichkeiten, ihr Anliegen einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen – zum Beispiel im redaktionellen Teil durch Pressemeldungen u.a.
6. Titelvorschläge (Überschriften) nehmen wir gerne entgegen, grundsätzlich entscheidet über die Titelsetzung aber die Redaktion.
7. Leserbriefe sollten elektronisch als E-Mail übermittelt werden und müssen die vollständige Adresse des Einsenders enthalten. Darüber hinaus benötigen wir eine Telefonnummer für eventuelle Rückfragen.
8. Der Einsender sollte erwähnen, worauf sich sein Beitrag bezieht. Sollte er sich auf einen goodnews4-Artikel beziehen, bitte mitteilen, wann dieser erschienen ist.
9. Für die Länge von Leserbriefen hat unsere Redaktion ein Limit von 2.000 Zeichen inkl. Leerzeichen gesetzt.
Zurück zur Startseite und zu den weiteren aktuellen Meldungen.







