Leserbrief
Leserbrief „Meine Meinung“ – „Kann man das zukünftige Klinikum Mittelbaden in solche Hände geben?“ – „Dringend zu empfehlen, die Vorgänge offenzulegen“
Baden-Baden, 28.10.2024, Leserbrief In einem Leserbrief an die Redaktion nimmt goodnews4-Leser Dr. Mark Lopatecki Stellung zu dem goodnews4-Bericht Überraschende Erklärung des Klinikum Mittelbaden am Samstagnachmittag – «Aufsichtsrat gibt Prüfung in Auftrag».
Die Bombe ist geplatzt. Der FBB-Stadtrat Markus Fricke stellte den Antrag, die Entlastung des kaufmännischen Geschäftsführers des Klinikum Mittelbaden Herrn Herke zu verweigern. Während der medizinische Geschäftsführer, PD Dr. Iber die Entlastung erhält, wird die Entscheidung über die Entlastung des kaufmännischen Geschäftsführers verschoben. Er wird zunächst nicht entlastet. Die Hintergründe sind nicht bekannt. Da Herr Fricke Mitglied des Aufsichtsrates des Klinikums ist, unterliegt er der Schweigepflicht und darf die Gründe nicht nennen.
Dem Aufsichtsrat ist dringend zu empfehlen, die Vorgänge offenzulegen. Sollten sich die Unregelmäßigkeiten bestätigen, muss man den Aufsichtsrat fragen, warum nur ein Aufsichtsratsmitglied den Mut hatte auf die Unregelmäßigkeiten hinzuweisen. Denn die Aufsichtsratsmitglieder kennen die Vorgänge um Herrn Herke, wie dies in der Stellungnahme des Aufsichtsrates vom 01.12.2023 nach der scharfen Kritik von Prof. Liesen zu lesen ist.
Sollte einem Geschäftsführer die Entlastung verweigert werden, bedeutet dies nicht nur, dass er für sein Fehlverhalten oder Missmanagement zur Verantwortung gezogen wird, sondern auch, dass die Vertrauensbasis zwischen den Gesellschaftern und der Geschäftsführung tief erschüttert ist. Im Falle eines mitwissenden Aufsichtsrats weitet sich das Problem jedoch beträchtlich aus: Ein Kontrollorgan, das seine Pflicht zur Überwachung der Geschäftsführung nicht wahrnimmt oder diese sogar deckt, untergräbt das gesamte System der Unternehmensführung und Kontrolle.
Ein solches Versäumnis kann weitreichende Konsequenzen haben. Einerseits wird das Unternehmen mit einem massiven Vertrauensverlust konfrontiert – sowohl intern bei den Mitarbeitern als auch extern bei den Investoren und Geschäftspartnern. Andererseits kann dies erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Der Aufsichtsrat ist in der Pflicht, die Geschäfte zu überwachen und Missstände frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. Tut er dies nicht, könnte er selbst für entstandene Schäden haftbar gemacht werden.
Erstaunlich ist, dass sich bisher die Justiz nicht gerührt hat. Denn die Mitteilung von zwei Aufsichtsräten über «falsche Informationen des Aufsichtsrates durch die Geschäftsführung» (Prof. Liesen im November 2023, Stadtrat Fricke im Oktober 2024) dürften genügen, um den Anfangsverdacht auf eine strafbare Haltung zu vermuten.
Für das Klinikum Mittelbaden und die öffentliche Wahrnehmung ist eine solche Situation verheerend. Und wenn man die Vorgänge um den Neubau des Klinikum Mittelbaden betrachtet, stellt sich die Frage, ob bei den Vorgängen rund um den Neubau alles ordnungsgemäß abläuft.
Letztlich muss man auch offen die Frage stellen, ob die Aufsichtsratsmitglieder und vor allem der Aufsichtsratsvorsitzende und sein Vertreter für diese Funktion geeignet sind oder ob sie aus dem Aufsichtsrat entfernt werden müssen. Kann man das zukünftige Klinikum Mittelbaden in solche Hände geben?
Dr. med. Mark Lopatecki
Baden-Baden
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