Leserbrief

Leserbrief „Meine Meinung“ – „Klinikfinanzierung – RSC / DJK Grundstücke sind 18 Millionen wert“

Baden-Baden, 13.05.2024, Leserbrief In einem Leserbrief an die Redaktion nimmt goodnews4-Leser Klaus-Eckhard Walker Stellung zu dem goodnews4-Bericht Klinikneubau soll 676 Millionen Euro kosten – OB Späth und Rastatter Landrat Dusch präsentieren Planung – Neu gewählter Baden-Badener Gemeinderat soll im Herbst entscheiden.

RSC / DJK Grundstücke 18 Mio. Euro wert. Was wird die neue Krankenhausgesellschaft dafür an die Stadt Rastatt bezahlen?

Dass die Krankenhausgrundstücke am Münchfeldsee inklusive Sportstätten 18 Millionen Euro wert sein sollen, legt ein Zeitungsbericht von gestern nahe. Allerdings will die Stadt Rastatt offenkundig auf diese Einnahme verzichten. Öffentlich bekennt sich vor den Kommunalwahlen noch niemand dazu.

Die Grundstücke sollen stattdessen in Erbpacht an die neue Klinikgesellschaft gehen, wird spekuliert. Frage: Womit will die Stadt Rastatt dann die Zusammenlegung der Sportvereine finanzieren? Will die Stadt Rastatt Schulden für den Gemarkungstausch zweier Baden-Badener Kreißsäle (Klassensäle) auf Rastatter Gemarkung aufnehmen?

Mit dem Erbbauzins würden – wenn überhaupt – jährlich höchstens 900.000 Euro erwirtschaftet.

Die Verlegung der Sportanlagen etc. wird dagegen Kosten im zweistelligen Millionenbereich verursachen (weitere Infrastrukturmaßnahmen sind dabei nicht berücksichtigt).

Ich prophezeie, dass der Gemeinderat nicht einmal einen Erbbauzins verlangen wird.

 

Am 09. Juni 2024 wird ein neuer Gemeinderat gewählt.

Fühlen Sie Ihren Kandidaten auf den Zahn.

Fragen Sie nach, was dieses Krankenhausgeschacher soll. Fordern Sie, die Karten auf den Tisch zu legen, damit es am Ende kein böses Erwachen gibt.

Schluss mit der Hinterzimmerpolitik!!

Erläuterung: Der Erbbauzins wird oft umgangssprachlich Erbpachtzins genannt. Der Erbbauzins beträgt meist zirka 5 Prozent des Grundstückswertes. Ein Rechenbeispiel: Ist das Grundstück 100.000 Euro wert, muss der Immobilienkäufer pro Jahr einen Erbbauzins von 5.000 Euro entrichten.

Klaus-Eckhard Walker
Rastatt


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