Leserbrief

Leserbrief „Meine Meinung“ – „Leerstehende Wohnungen und Gebäude“ in Baden-Baden – Wohnraumbewirtschaftungsgesetz: „Hausbesitzer haben freien Wohnraum unverzüglich den Wohnungsämtern zu melden (§7)“

Baden-Baden, 06.03.2025, Leserbrief In einem Leserbrief an die Redaktion nimmt goodnews4-Leser Martin Müller-Petersen Stellung zu dem goodnews4-Bericht Hoffnung für leerstehende Gebäude in Baden-Badener Innenstadt – Alexander Wieland: «Wir sind mit dem Architekten im Gespräch».

Bei dem Artikel über leerstehende Wohnungen und Gebäude (goodnews4 vom 04.03.2025) kommt den Älteren unter den Lesern wieder das Wohnraumbewirtschaftungsgesetz in den Sinn, welches am 1.7.1953 in Kraft trat und am 31.12.1968 außer Kraft gesetzt wurde. Dieses Gesetz sollte die Wohnungsnot nach dem 2. Weltkrieg lindern. Damals waren nicht nur die deutschen Städte zu einem Großteil zerstört, sondern es galt auch noch die Millionen deutschen Flüchtlinge aus den ehemaligen Ostgebieten unterzubringen.

Dieses Gesetz lautete: Die Wohnungsämter können Wohnungsuchende in leerstehende Wohnungen einweisen, aber auch in Wohnungen fremder Personen, sofern diese nach Einschätzung des Wohnungsamtes unterbelegt sind (§10). Hausbesitzer haben freien Wohnraum unverzüglich den Wohnungsämtern zu melden (§7).

 

Von einer Zwangseinweisung sind wir heute mangels Gesetz zwar noch weit entfernt, aber wer garantiert den Wohnungs-/Hauseigentümern dass dies immer so bleibt?

Wer die Entwicklung in Ost-Europa verfolgt, kann sich denken, dass aus der Ukraine und den anderen an Russland grenzenden Ost-Europäischen Ländern nach Kapitulation der Ukraine Flüchtlingswellen Richtung Westen einsetzen werden. Wohin dann mit diesen Menschen, wenn nicht einmal die eigene Bevölkerung genügend Wohnraum zur Verfügung hat. Beispiel Berlin: dort sind seit 2015 über 200.000 Geflüchtete untergekommen. Und auch heute noch leben von den aktuell insgesamt über 40.000 Asylsuchenden 4.000 in einem riesigen Zeltlager auf dem Tempelhofer Feld (früher Flugplatz Tempelhof).

Hat man sich in Baden-Baden schon Gedanken darüber gemacht, wie man hier mit einer künftigen Flüchtlingswelle umgehen kann? Wahrscheinlich nicht und deshalb wird man auch keine Vorkehrungen treffen, sondern sich (wie üblich) von den Ereignissen überraschen lassen, obwohl diese vorhersehbar waren.

Vielleicht sollte man bei allen leerstehenden Wohnungen/Häusern in Baden-Baden seitens der Stadtverwaltung einen Handzettel in die Briefkästen werfen, wonach dieser Wohnraum intern bereits registriert ist und bei Inkrafttreten des oben genannten Gesetzes mit entsprechenden Zuweisungen zu rechnen ist. Das dürfte bei den Immobilien-Spekulanten die Bereitschaft zur Vermietung erheblich steigern und damit zur Entspannung auf dem Wohnungsmarkt beitragen.

Martin Müller-Petersen
Baden-Baden


Wenn Sie auch einen Leserbrief an die Redaktion senden möchten, nutzen Sie bitte diese E-Mail-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

In Ausnahmefällen veröffentlicht goodnews4.de Leserbriefe auch unter einem Pseudonym. Die tatsächliche Identität des Verfassers ist goodnews4.de in jedem Fall bekannt.

PDF «Spielregeln» für Leserbriefe an goodnews4.de


Zurück zur Startseite und zu den weiteren aktuellen Meldungen.