Leserbrief

Leserbrief „Meine Meinung“ – „Missachten SPD-GRÜNE-CDU weiterhin den Mitbestimmungswillen der Baden-Badener Bürger?“ – „Macht den Bürger noch wütender“

Baden-Baden, 07.12.2024, Leserbrief In einem Leserbrief an die Redaktion nimmt goodnews4-Leserin Rita Maria Hirsch-Ursinus Stellung zu dem goodnews4-Bericht Bürgermeister Tobias Krammerbauer im goodnews4-Interview zur Entscheidung – «Aus unserer Sicht ist die Entscheidung überhaupt kein Schlag gegen direkte Demokratie».

Schon einmal hat die Arroganz unserer größten Fraktionen von SPD-CDU-GRÜNE einen Ratsentscheid zum Thema Klinikum abgelehnt. Ein Ratsentscheid ist wie ein Bürgerentscheid, dessen Initiierung aber nicht vom Bürger, sondern vom Rat ausgeht. Das heißt, dass der Rat den Willen der Bürger erfragt und den Bürger zu einem bestimmten Thema mitentscheiden lässt. Nun, dies war von den großen Parteien in unserem Gemeinderat nicht gewollt und so blieb nur der Weg zum Bürgerentscheid. Denn Baden-Baden braucht ein Zentralklinikum.

Trotz dem Wissen, dass uns jede unbegrenzte Verschuldung und Abhängigkeit von Rastatt (und das noch ohne Mitspracherecht in der Gesellschaft) in die Arme des Landkreises Rastatt treibt, wird unter Anleitung eines wahrscheinlich von Rastatt getriebenen OBs, alles Nötige für dieses Szenario beigetragen und getan. Selbst über 6.000 eingereichte Unterschriften für den Erhalt eines Klinikums in Baden-Baden, von wahlberechtigten Baden-Badener Bürgern, innerhalb von nur 12 Tagen erhalten zeigt ihnen immer noch nicht deutlich genug, dass der Baden-Badener Bürger der Arroganz und Allwissenheit vieler Ratsmitglieder überdrüssig ist und sein Mitspracherecht, zumindest bei seiner gesundheitlichen Versorgung, einfordert.

 

Dass der Bürgerentscheid wegen einem angeblichen Formfehler als ungültig erklärt wird, macht die Sache nur noch brisanter und den Bürger noch wütender. Die Anwälte, der Initiatoren, die in ganz BW in Sachen Bürgerbegehren beratend tätig sind, sehen nämlich einen Kostendeckelung-Vorschlag, unter der genannten Begründung, als nicht notwendig an. Dieser Widerspruch zur Rechtsauffassung unserer Verwaltung wurde schon von Gerichten bestätigt und müsste in diesem Falle wiederum von einem Gericht erneut geklärt werden. Auch die Aussage, dass schon Kosten für Planungen entstanden sind, lässt die Frage aufkommen, ob diese Planungen schon vor der Zustimmung Baden-Badens zum Standort Münchfeldsee (vom 25.11.2024) hätten überhaupt in Auftrag gegeben werden dürfen. Auch das wäre gerichtlich zu klären.

Was dieses Bürgerbegehren aber vorrangig ungültig macht, ist die Ablehnung eines Antrags durch die großen Ratsfraktionen von SPD-CDU-GRÜNEN auf Vertagung ihrer Entscheidung für den Klinikstandort am Münchfeldsee in der Sitzung am 25.11.2024. Sie haben danach mit ihrem Beschluss einem Bürgerentscheid vorgegriffen. Dies trotz und mit dem Wissen um den großen Zuspruch für eine Bürgermitbestimmung und dem Wissen um eine nochmals längere Verzögerung durch ein weiteres Bürgerbegehren, das jeden Ratsbeschluss innerhalb von drei Monaten ungültig machen kann.

Rein rechtlich durfte die Standortentscheidung getroffen werden und war ein Schachzug der Verwaltung. Aber ohne die Verwaltungsvorlage zu hinterfragen und ohne die zeitliche Auswirkung dieses Beschlusses zu überdenken, haben viele Ratsmitglieder mit der Ablehnung des Antrages auf Vertagung wieder einmal den fehlenden Respekt vor dem Bürgerwillen unter Beweis gestellt. Nach Meinung der SPD doch eh nur einzelne dumme, lautstark pöbelnde Bürger, denen es an Intelligenz fehlt und die sich einfach dem ganzen Bollwerk an allwissenden Ratsmitgliedern partout nicht unterordnen wollen. Wow…

Nun, die Sache ist jetzt mal gänzlich verfahren und der Bürger ist jetzt erst mal richtig wütend und verlangt nach weiterem Einsatz für sein Anliegen. Jetzt kann nur ein Ratsbegehren, also ein vom Gemeinderat geforderter Entscheid der Bürger, die Wogen glätten und dem Bürger signalisieren, dass man auch seine Meinung hören will.

Solch ein Ratsentscheid hätte für beide Seiten einige Vorteile: Denn….

1. Der Bürger könnte ohne zeitliche Verzögerung mit der Bundestagswahl sein Votum abgeben.

2. Durch ein Ratsbegehren gäbe es keinen zusätzlichen Zeitverlust, was auch für die Planung, egal an welchem Standort, sinnvoll wäre. Ein ansonsten notwendiges weiteres Bürgerbegehren würde die Uhren nochmals um weitere Monate anhalten.

3. Es würde der Kommune außerdem viel Geld und viel Arbeit für einen weiteren Wahltermin ersparen. Dies wäre schon unter dem Aspekt der Haushaltssperre zwingend zu beachten.

4. Und als letztes könnten viele Gemeinderäte ihr Gesicht wahren, indem sie dem Bürger signalisieren, dass sie ihm NICHT sein Mitbestimmungsrecht verwehren wollen, was er sich im anderen Fall doch bitteschön… mit aller Macht erkämpfen soll.

Was hat der voreilige Ratsbeschluss jetzt also bewirkt und mit sich gebracht? Auf jeden Fall den Zorn der Bürger und einen noch längeren Stillstand. Traurig, dass die vielen überschlauen Ratsmitglieder in den großen Fraktionen dies alles nicht in der ganzen Tragweite bedacht haben. Und überhaupt, wäre man schon auf die geforderte Fehlerberichtigung im Standortgutachten eingegangen und hätte man die unterschlagenen Gutachten bei einer Gutachten-Überarbeitung mit berücksichtigt, könnte man vielleicht heute schon mit einem Bau beginnen. Starrsinn hat sich in der Politik bisher nur in Grenzen bewährt oder gelohnt.

Sollte sich unser Gemeinderat nicht doch noch für ein Ratsbegehren begeistern können, wäre ich persönlich für einen Bürgerentscheid mit einer ganz anderen Fragestellung, die dann lauten könnte: «Sind Sie für den Austritt Baden-Badens aus der KMB-Gesellschaft? JA oder NEIN?» Konsequenz trifft auf Konsequenz und auch das wäre gut so.

In der Hoffnung, dass in dieser Frage jedes Ratsmitglied die Haushaltssperre im Blick hat, sich auf den geleisteten Amtseid besinnt und endlich für den Willen der Bürger ein offenes Ohr hat, egal wie sich dieser auswirkt, verbleibe ich mit den besten Wünschen für einen gesegneten Zweiten Adventssonntag.

Rita Maria Hirsch-Ursinus
Baden-Baden, Neuweier


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