Leserbrief
Leserbrief „Meine Meinung“ – „Planungsdesaster mit Ansage" – „Rastatter Aufstellungsbeschluss des GR für das Zentralklinikum rechtswidrig?“
Baden-Baden, 16.12.2024, Leserbrief In einem Leserbrief an die Redaktion nimmt goodnews4-Leser Klaus-Eckhard Walker Stellung zu dem goodnews4-Bericht OB Späth im goodnews4-Interview zum weiteren Verlauf Bürgerbegehren – «Werde in dieser Zeit keine vertraglichen Vereinbarungen, die nachhaltig wirken für die Stadt Baden-Baden, unterzeichnen».
Mehr als eineinhalb Jahre nach dem Aufstellungsbeschluss des Rastatter Gemeinderates zur Aufstellung eines Bebauungsplans für das Zentralklinikum am Münchfeldsee wurde der Gemeinderatsbeschluss vom 23. Mai 2023 nach mehr als 18 Monaten, am 14. Dezember 2024 im Badischen Tagblatt veröffentlicht.
Mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung signalisiert die Stadt Rastatt, dass sie ab heute den Bebauungsplan «Zentralklinikum am Münchfeldsee» in Angriff nehmen will. Damit reagiert die Stadt Rastatt auf den Beschluss der Stadt Baden-Baden vom 25.11.2024.
Die Zustimmung des Gemeinderats kann allerdings noch von der Bürgerschaft der Kurstadt Baden-Baden gekippt werden. Das Münchfeld würde sich freuen.
Am Montag (16.12.2024) entscheidet der Baden-Badener Gemeinderat, ob das Bürgerbegehren über den Standort des Zentralklinikums, für das weit mehr als die erforderlichen Stimmen votiert haben, zugelassen und damit die Entscheidung über den Standort in die Hände der Baden-Badener Bürgerschaft gelegt wird. Falls nicht, haben die Initiatoren des Bürgerbegehrens bereits eine neue Initiative für den Krankenhausstandort Baden-Baden angekündigt.
Mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung des Beschlusses aus dem Jahr 2023 (!) ist das Argument der Gegner des Baden-Badener Bürgerbegehrens, es habe diesem an einem Kostendeckungsvorschlag gefehlt, vom Tisch gefegt worden.
Kosten in einem Bebauungsplanverfahren können nämlich erst dann entstehen, wenn die Gemeinde nach außen hin ihren Willen deutlich gemacht hat, dass sie einen Bebauungsplan auch in Angriff nehmen will. Rückwirkend kann sie ihren diesbezüglichen Willen nicht äußern.
Erste und bisher letzte Planungskosten, die logischerweise erst nach der Standortentscheidung der Stadt Rastatt entstanden sein können und weiterer Entscheidungen bedürften, sind die mit der Veröffentlichung der Anzeige im Badischen Tagblatt entstandenen Kosten. Weitere gibt es keine.
Wer für die von der Klinikum Mittelbaden gGmbH in politischen Hinterzimmern erzeugten (Planungs-) Kosten zur Vorbereitung des Baus eines Zentralklinikums am Rastatter Münchfeldsee am Ende gerade stehen wird, ist ebenso unbekannt wie über deren Höhe hinter vorgehaltener Hand spekuliert wird. Die Stadtverwaltung Baden-Baden und deren Oberbürgermeister Dietmar Späth hüllen sich beharrlich in Schweigen.
Für mich riecht die Sache nach einer Veruntreuung von Mitteln entweder aus dem Krankenhausbudget der Klinikum Mittelbaden gGmbH oder aus dem Stadtsäckel der Kurstadt. Oder gar aus dem Rastatter Etat?
Für mich ein Fall für den Staatsanwalt!!
Klaus-Eckhard Walker, M.A. rer. pol.
Rechtsanwalt; Oberbürgermeister a.D.
Rastatt
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