Leserbrief
Leserbrief „Meine Meinung“ – „Stadt Rastatt verbreitet Falschmeldungen“ – „Infobroschüre“ für den Bürgerentscheid Klinikstandort
Baden-Baden, 20.04.2023, Leserbrief In einem Leserbrief an die Redaktion nimmt goodnews4-Leser Klaus-Eckhard Walker Stellung.
Die als «Infobroschüre» für den Bürgerentscheid am 07.05.2023 gekennzeichnete Hauswurfsendung der Stadt Rastatt gibt «die innerhalb der Gemeindeorgane vertretene Auffassung» (§ 21 Abs. 5 Satz 1 GemO) zu der von der Bürgerinitiative südlicher Stadteingang (Merzeau) zur Abstimmung gestellten Frage so unvollständig wie falsch wieder.
In der sog. Infobroschüre fehlt bspw. jeder Hinweis darauf, dass der Gemeinderat am 25.01.2021 die Erstellung eines städtebaulichen Rahmenplans im Vorgriff auf die Standortentscheidung zur Errichtung eines Klinikums auf den ehem. Kasernengeländen Merzeau, Peré und Türkenlouis in Auftrag gegeben hat. In den Erläuterungen zur Sitzung ist im Gegensatz zum «neuen Klinikum Mittelbaden» von geplanten Wohnungen nicht die Rede.
EXKURS: Der amtlichen Niederschrift zur GR-Sitzung am 25.01.2021 zufolge fragte Stadtrat Köllner (FW), «ob es nicht sinnvoller wäre abzuwarten, bis die Geschichte mit dem Zentralklinikum in trockenen Tüchern ist. Er erkundigt sich, warum der Rahmenplan jetzt beauftragt werden soll.» (…) Frau Stadträtin Walker (FuR) «(…) sieht auf diesem Gelände eine große Chance für die Stadt und eine klare Aufwertung auch des Stadteingangs.» Mit 43 JA-Stimmen wird der Beschluss lt. Sitzungsvorlage gefasst und der Rahmenplan für ein Klinikum auf Merzeau in Auftrag gegeben.
In der Infobroschüre fehlt in der Chronik auf Seite 10 des Weiteren der Hinweis darauf, dass am 25.01.2021 bekannt gegeben wurde, «eine Standortentscheidung auf städtischer Ebene schon in der Februarsitzung (2021, d.Verf.) zu treffen». Warum ein solcher Beschluss bis heute nicht erfolgt ist, unterschlägt die «Infobroschüre».
Stattdessen wird auf den «Infoseiten des Gemeinderates und des Oberbürgermeister Pütsch» auf Seite 10 der Chronik wahrheitswidrig unter «2021 – Februar» mitgeteilt: «Einstimmig beschließt der Gemeinderat Rastatt die beiden Standortvorschläge ‚Am Münchfeldsee‘ und ‚Südlicher Stadteingang‘ als ideale Standorte für das Zentralklinikum.» Diese Mitteilung entbehrt jeder Grundlage. In öffentlicher Sitzung wurde am 25.01.2021 ein derartiger Beschluss des Gemeinderates tatsächlich nicht gefasst. Dies ergibt sich aus den im Bürgerinformationssystem der Stadt Rastatt hinterlegten Informationen zur Tagesordnung und dem Ergebnisprotokoll. Wie die Autoren der Infobroschüre dazu kommen, diese Meldung über «die innerhalb der Gemeindeorgane vertretene Auffassung» im Februar 2021 in die Welt zu setzen, bleibt deren Geheimnis. Die Angaben der Gemeindeorgane sind nicht nachvollziehbar.
Was zu dem im September / Oktober 2022 in einer Anzeigenkampagne gegen die Bürgerinitiative erklärten Sinneswandel der Fraktionsvorsitzenden und der Verwaltungsspitze geführt hat, konnte Bürgermeister Knoth, mit seiner eigenen Sitzungsvorlage vom 25.01.2021 in der Auftaktveranstaltung der Bürgerinitiative konfrontiert, am 30.03.2023 sichtlich konsterniert nicht erklären.
Einen Standortbeschluss zum künftigen Standort eines Zentralklinikums in Rastatt haben die Gemeindeorgane bis heute nicht gefasst – weder für den Münchfeldsee noch für Merzeau.
Wer anderes behauptet, verbreitet die FALSCHMELDUNG, vor der die Stadt Rastatt die Abstimmungsberechtigten in ihrem eigenen Kubus vor dem Rathaus und in den Ortsteilen warnt.
Causa colorandi weise ich auf eine weitere wechselnde «Wahrheit» der Gemeindeorgane hin, wenn in dem von Stadt und Gemeinderat veröffentlichten Positionspapier (in die Website der Stadt Rastatt am 13.01.2023 eingestellt, Autor unbekannt) zunächst erklärt wird: «Ein Gemarkungstausch, nur um einen bestimmten Eintrag in einer Geburtsurkunde zu ermöglichen, ist daher nicht vorstellbar.»
In der SWR-Landesschau erklärt Oberbürgermeister Pütsch sodann am 23.03.2023 das pure Gegenteil: «Ich wäre natürlich auch bereit, mit Baden-Baden darüber zu sprechen, ob eine kleine Teilfläche, die sozusagen unter einer gewissen Anzahl Kreißsälen liegt, Baden-Baden zuzurechnen, also einen Gemarkungstausch zu machen, damit in diesen Kreißsälen Baden-Badener geboren werden können.»
Was ist nun WAHR, was FALSCH?
Klaus-Eckhard Walker
Rechtsanwalt
Oberbürgermeister a.D.
Rastatt
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