Leserbrief

Leserbrief „Meine Meinung“ – „Weihnachtsgeschichte“ – „Es war einmal ein älterer Herr…“

Baden-Baden, 23.12.2025, Leserbrief In einem Leserbrief an die Redaktion nimmt goodnews4-Leser Wolfgang Holstein Stellung.

Eine kleine Weihnachtsgeschichte. Es war einmal ein älterer Herr, der in einer großen Vermögensverwaltungsgesellschaft in der Funktion eines Frühstück-Direktors tätig war. Da ihn diese Tätigkeit nicht auslastete, betätigte er sich als Hobby in der Politik. Als kluger und guter Rhetoriker war es für ihn ein Leichtes, gegenüber der Masse der einfachen Parteigenossen eine führende Position zu erlangen. Durch diese, verbunden mit vielen heilsbringenden Versprechungen führte er einen Wahlkampf, der ihn schließlich bis in ein hohes Amt der Republik führte.

Dort angekommen, gab er seinen bisherigen Posten auf und widmete sich voll der neuen Herausforderung, die er aber offensichtlich sehr unterschätzt hatte, denn der Erfolg seiner Bemühungen hielt sich in sehr überschaubaren Grenzen und so war es nicht verwunderlich, dass sich seine Wähler, nachdem er alle vor der Wahl getätigten Versprechungen gebrochen hatte, gegen ihn stellten und ihre Wahlentscheidung zutiefst bereuten. Die Einzigen, die ihn freundlich anlächelten und ihm auf die Schulter klopften, waren seine Koalitionskollegen von der anderen Partei. Darüber freute er sich so sehr, dass er diesen netten Menschen jeden Wunsch von den Augen ablas und die Umsetzung sehr zum Unwillen seiner Wähler sofort in Angriff nahm.

 

Vielleicht hat man ihm von dort die Ehrenmitgliedschaft in Aussicht gestellt. Soviel zum Werdegang des Betreffenden und man muss sich wundern, dass sich sein früherer Arbeitgeber nicht entschieden von ihm distanziert und am liebsten jede frühere Verbindung leugnen würde. Warum? Weil man einen Zusammenhang herstellen könnte zwischen den Versprechungen von Politikern und Versprechungen von Vermögensverwaltungsgesellschaften.

Wolfgang Holstein
Baden-Baden


Wenn Sie auch einen Leserbrief an die Redaktion senden möchten, nutzen Sie bitte diese E-Mail-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

In Ausnahmefällen veröffentlicht goodnews4.de Leserbriefe auch unter einem Pseudonym. Die tatsächliche Identität des Verfassers ist goodnews4.de in jedem Fall bekannt.

«Spielregeln» für Leserbriefe an goodnews4.de

Die Leserbriefseite «Meine Meinung» bieten ein Meinungs- und Diskussionsforum, für das es auch einiger «Spielregeln» bedarf. Diese Regeln, die zum Teil vom Presserecht und sonstigen Rechtsvorschriften vorgegeben sind, sollten diesen Maßgaben folgen. Leserbriefe geben die Meinung der Leser wieder, nicht die der Redaktion.

1. Der Verfasser eines Leserbriefes ist für diesen juristisch verantwortlich. Allerdings liegt bei goodnews4.de die publizistische und presserechtliche Verantwortung.

2. Ein Leserbrief darf scharfe Wertungen, Überspitzungen und deftige Kritik im Rahmen des öffentlichen Meinungsstreits enthalten. Beiträge, die Beleidigungen, falsche Tatsachenbehauptungen, Verleumdungen, persönliche Diffamierungen, drastisch überzogene Kritik an Personen enthalten oder das Andenken Verstorbener verunglimpfen, werden nicht veröffentlicht. Das gilt auch für Beiträge, die so genannte Schmähkritik enthalten. In diesem Zusammenhang: Gute Argumente überzeugen am besten. goodnews4.de veröffentlicht jeden Leserbrief, der diese Voraussetzungen erfüllt.

3. Leserbriefe sollten sich mit aktuellen Angelegenheiten von öffentlichem Interesse beschäftigen. Private Auseinandersetzungen werden aus redaktionellen, juristischen und presserechtlichen Gründen nicht veröffentlicht.

4. Anonyme Schreiben werden nicht veröffentlicht. Bei Pseudonymen muss die tatsächliche Identität des Verfassers bei goodnews4.de bekannt sein. Bei der Veröffentlichung eines Beitrags werden Vor-, Nachname und Wohnort genannt.

5. Beiträge von politischen Mandats- und Funktionsträgern, Vertretern von Organisationen, Verbänden, Institutionen und ähnlichen sind auf dieser Seite nicht vorgesehen, es sei denn sie antworten auf einen Leserbrief. Die genannten Vertreter haben andere Möglichkeiten, ihr Anliegen einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen – zum Beispiel im redaktionellen Teil durch Pressemeldungen u.a.

6. Titelvorschläge (Überschriften) nehmen wir gerne entgegen, grundsätzlich entscheidet über die Titelsetzung aber die Redaktion.

7. Leserbriefe sollten elektronisch als E-Mail übermittelt werden und müssen die vollständige Adresse des Einsenders enthalten. Darüber hinaus benötigen wir eine Telefonnummer für eventuelle Rückfragen.

8. Der Einsender sollte erwähnen, worauf sich sein Beitrag bezieht. Sollte er sich auf einen goodnews4-Artikel beziehen, bitte mitteilen, wann dieser erschienen ist.

9. Für die Länge von Leserbriefen hat unsere Redaktion ein Limit von 2.000 Zeichen inkl. Leerzeichen gesetzt.




Zurück zur Startseite und zu den weiteren aktuellen Meldungen.