Leserbrief

Leserbrief „Meine Meinung“ – „Wir erinnern uns an die städtischen Anzeigen-Aufträge unter Mergen für das Badische Tagblatt“ – „Münchhausen aus dem Vollen“

Baden-Baden, 02.03.2026, Leserbrief In einem Leserbrief an die Redaktion nimmt goodnews4-Leser Martin Müller-Petersen Stellung.

Der unbedarfte Bürger verliert den Glauben, zwar noch nicht an die Menschheit, aber sicher an die Redlichkeit der Politiker. Vor einiger Zeit wurde die CSU in Bayern hart angegangen, als publik wurde, dass ein Politiker Verwandte in seinem Büro beschäftigt hatte. Dies war zwar anrüchig, aber nicht illegal und deshalb schnell vergessen, zumal dies auch bei den anderen etablierten Parteien der Fall ist. Nun hat die AfD diese Gesetzeslücke entdeckt und auch dort werden bei einigen Politikern Verwandte auf Staatskosten in den Büros beschäftigt, was natürlich wieder für geheuchelte Empörung sorgt. Dann wird publik, dass sich ein CDU-Politiker in ungeeigneter Form über sein Treffen mit einer Minderjährigen geäußert haben soll. Dass dieser Vorfall erst Jahre später, aber genau kurz vor einer entscheidenden Wahl zur Kenntnis der Öffentlichkeit gelangt, zeugt auch nicht gerade vom edlen Charakter der empörten Denunzianten-Partei. Dann schwelgt der Chef einer angeblichen Arbeiter-Partei nach dem medienwirksamen Besuch einer Tafel (kostenlose Lebensmittel für Bedürftige) in lukullischen Träumen und lässt seinen Fahrer Entenleberpastete aus dem Elsass besorgen. Als dieser Fauxpas öffentlich bekannt wird, verteidigt er sich mit dem Hinweis, dass es sich nicht um Leberpastete, sondern um Leberwurst gehandelt habe. Für wie dumm hält der das Volk eigentlich? Gibt es in Deutschland keine Leberwurst, muss man dafür den Fahrer im Dienstwagen nach Frankreich schicken? Was für das Volk jedoch völlig unverständlich ist, das alles hat keine Konsequenzen. Die Verantwortlichen werden meist nicht aus Ihren Positionen entfernt oder aus den jeweiligen Parteien ausgeschlossen, nein, die warten bis Gras über die Skandale gewachsen ist und machen fröhlich weiter oder wollen sich gar noch als leuchtendes Vorbild zu MP wählen lassen.

 

Hellhörig sollte man auch werden, wenn z.B. im Kommunalwahlkampf wie der Oberbürgermeister-Wahl in Baden-Baden, Werbeagenturen oder Sponsoren hinter den Kandidaten stehen. Die Zeiten der Philanthropen (Menschenfreunde) sind vorbei. Niemand investiert ohne Hintergedanken in ein Projekt. Wenn eine Werbeagentur ihre üblichen Honorare berechnet, ist das in Ordnung. Wenn aber Sonderabsprachen bestehen, die die Vermutung nahelegen, dass sich die Werbeagentur im Fall des Wahlsiegs des Betreuten städtischer Aufträge erfreuen darf, dann ist das eben nicht mehr in Ordnung. Wir erinnern uns noch gut an die vielen städtischen Anzeigen-Aufträge unter Mergen für das Badische Tagblatt, das die OB ständig publicitywirksam ins Bild gesetzt hat. Und ob die Sponsor-Philanthropen wirklich so menschenfreundlich sind wie dargestellt, wird sich spätestens nach der Wahl zeigen. Jedenfalls hatte ich bisher bei keiner Wahl so aufwändig gestaltete Wahlwerbungen im Briefkasten wie diesmal. Wenn die Propagandisten das alles umsetzen, was sie uns hier versprechen, dann ist Baden-Baden bald das einzige Paradies mit den glücklichsten Menschen weltweit, denn bei diesen Werbebroschüren scheinen die Nachkommen von Münchhausen aus dem Vollen geschöpft zu haben.

Und somit stehen die Bürger/innen vor der Wahl eine/n dieser «edlen Charakteren» zu wählen? Leider gibt es bei den Politikern und wahrscheinlich aus gutem Grund nicht die Möglichkeit einer Probezeit. Wenn sich herausstellt, dass die Versprechungen nicht eingehalten werden, hat man keine Möglichkeit den oder die Betreffende aus dem Amt zu entfernen, sondern muss deren Regentschaft 8 lange Jahre ertragen. Die Wahlentscheidung muss deshalb gut überlegt sein und darf nicht von vollmundigen Versprechungen geleitet sein.

Martin Müller-Petersen
Baden-Baden


Wenn Sie auch einen Leserbrief an die Redaktion senden möchten, nutzen Sie bitte diese E-Mail-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

In Ausnahmefällen veröffentlicht goodnews4.de Leserbriefe auch unter einem Pseudonym. Die tatsächliche Identität des Verfassers ist goodnews4.de in jedem Fall bekannt.

«Spielregeln» für Leserbriefe an goodnews4.de

Die Leserbriefseite «Meine Meinung» bieten ein Meinungs- und Diskussionsforum, für das es auch einiger «Spielregeln» bedarf. Diese Regeln, die zum Teil vom Presserecht und sonstigen Rechtsvorschriften vorgegeben sind, sollten diesen Maßgaben folgen. Leserbriefe geben die Meinung der Leser wieder, nicht die der Redaktion.

1. Der Verfasser eines Leserbriefes ist für diesen juristisch verantwortlich. Allerdings liegt bei goodnews4.de die publizistische und presserechtliche Verantwortung.

2. Ein Leserbrief darf scharfe Wertungen, Überspitzungen und deftige Kritik im Rahmen des öffentlichen Meinungsstreits enthalten. Beiträge, die Beleidigungen, falsche Tatsachenbehauptungen, Verleumdungen, persönliche Diffamierungen, drastisch überzogene Kritik an Personen enthalten oder das Andenken Verstorbener verunglimpfen, werden nicht veröffentlicht. Das gilt auch für Beiträge, die so genannte Schmähkritik enthalten. In diesem Zusammenhang: Gute Argumente überzeugen am besten. goodnews4.de veröffentlicht jeden Leserbrief, der diese Voraussetzungen erfüllt.

3. Leserbriefe sollten sich mit aktuellen Angelegenheiten von öffentlichem Interesse beschäftigen. Private Auseinandersetzungen werden aus redaktionellen, juristischen und presserechtlichen Gründen nicht veröffentlicht.

4. Anonyme Schreiben werden nicht veröffentlicht. Bei Pseudonymen muss die tatsächliche Identität des Verfassers bei goodnews4.de bekannt sein. Bei der Veröffentlichung eines Beitrags werden Vor-, Nachname und Wohnort genannt.

5. Beiträge von politischen Mandats- und Funktionsträgern, Vertretern von Organisationen, Verbänden, Institutionen und ähnlichen sind auf dieser Seite nicht vorgesehen, es sei denn sie antworten auf einen Leserbrief. Die genannten Vertreter haben andere Möglichkeiten, ihr Anliegen einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen – zum Beispiel im redaktionellen Teil durch Pressemeldungen u.a.

6. Titelvorschläge (Überschriften) nehmen wir gerne entgegen, grundsätzlich entscheidet über die Titelsetzung aber die Redaktion.

7. Leserbriefe sollten elektronisch als E-Mail übermittelt werden und müssen die vollständige Adresse des Einsenders enthalten. Darüber hinaus benötigen wir eine Telefonnummer für eventuelle Rückfragen.

8. Der Einsender sollte erwähnen, worauf sich sein Beitrag bezieht. Sollte er sich auf einen goodnews4-Artikel beziehen, bitte mitteilen, wann dieser erschienen ist.

9. Für die Länge von Leserbriefen hat unsere Redaktion ein Limit von 2.000 Zeichen inkl. Leerzeichen gesetzt.




Zurück zur Startseite und zu den weiteren aktuellen Meldungen.