Leserbrief

Leserbrief „Meine Meinung“ – „Zu in BNN gestellten Frage gibt es eine einfache Antwort“ – „Am 29. Juni beim Bürgerentscheid mit ‚Ja‘ stimmen!“

Baden-Baden, 17.06.2025, Leserbrief In einem Leserbrief an die Redaktion nimmt goodnews4-Leser Peter Frietsch Stellung.

Zum Artikel «Wie private Geldgeber Baden-Baden vielleicht helfen könnten» in den BNN und der darin gestellten Frage «Wie können die Bürger vielleicht selbst ihrer Stadt helfen?» gibt es eine einfache und konkrete Antwort: Am 29. Juni beim Bürgerentscheid mit «Ja» stimmen! Wer Baden-Baden wirklich helfen will, sollte diese seltene Gelegenheit zur direkten Mitbestimmung nutzen. Denn nur mit einem klaren Votum kann verhindert werden, dass unsere Stadt in das nächste Millionen-Desaster rutscht – und das mitten in einer Phase, in der jeder Euro doppelt zählt.

Der finanzielle Druck hat offenbar endlich Bewegung ausgelöst: Die Stadt will mit dem Gesellschafter Rastatt über eine geringere Beteiligung der Klinikum Mittelbaden gGmbH verhandeln. Das ist überfällig – und wurde von vielen Bürgern schon lange gefordert.

 

Doch: 29,5 Prozent Beteiligung sind nicht fair. Eine gerechte Lösung richtet sich nach dem Anteil der Einwohner – das wären 19,5 Prozent. Hätte Baden-Baden bisher nur entsprechend gezahlt, müssten wir heute nicht über ein Defizit von rund 20 Millionen Euro sprechen – genau das ist nämlich der Betrag, den wir zu viel gezahlt haben.

Diese finanzielle Schieflage führt nun zu überhasteten Maßnahmen wie der Erhöhung der Gewerbesteuer auf den Höchstsatz in ganz Baden-Württemberg. Das ist riskant – Unternehmen könnten abwandern oder gar schließen. Die Folge: Weniger Einnahmen für die Stadt, mehr Belastung für uns alle.

Ein «Ja» am 29. Juni ist mehr als ein Kreuz auf dem Stimmzettel. Es ist ein Auftrag an die Stadt, mit einem klaren Bürgerwillen im Rücken neu zu verhandeln – für ein bezahlbares, gerechtes und klug finanziertes Zentralklinikum in Baden-Baden.

Baden-Baden kann sich etwas anderes schlicht nicht leisten. Die BNN haben die Veröffentlichung des Leserbriefs abgelehnt.

Peter Frietsch
Vorstandsmitglied MIT Baden-Baden/Rastatt
Baden-Baden


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Stadt Baden-Baden zum Obststand Lörch in Steinbach – „Für bisherigen Standort lag zu keinem Zeitpunkt eine offizielle Genehmigung vor“

Baden-Baden, 17.06.2025, Bericht: Rathaus Da die Diskussion um den Standortwechsel des mobilen Obststands Lörch in Steinbach andauert, nimmt die Stadt Baden-Baden hierzu nun Stellung:

Die Stadtverwaltung hat Verständnis dafür, dass der neue Standort eine Umstellung bedeutet, sowohl für den Betreiber als auch für seine Kundinnen und Kunden, insbesondere durch die lange Vertrautheit mit dem bisherigen Standort. Zugleich ist es Aufgabe der Verwaltung, geltende rechtliche Vorgaben einzuhalten und für alle Beteiligten tragfähige und faire Lösungen zu finden. Für den bisherigen Standort des Obststands lag zu keinem Zeitpunkt eine offizielle Genehmigung vor. Dies wurde im Zuge einer neuen Interessensbekundung für dieselbe Fläche festgestellt. Dabei stellte sich heraus, dass der Standort aus straßenverkehrsrechtlichen Gründen auch nicht genehmigungsfähig ist.

 

Nach dieser Feststellung suchte die Stadtverwaltung das Gespräch mit Herrn Lörch, um gemeinsam eine alternative Lösung zu finden. Dabei war die räumliche Nähe zur bisherigen Verkaufsstelle ein wichtiges Kriterium. Der neue Standort auf dem Gelände der Firma Karcher erfüllt diese Voraussetzung und wurde in enger Abstimmung mit allen Beteiligten umgesetzt. Ortsvorsteher Maximilian Arnold steht in regelmäßigem Austausch mit Andreas Lörch und hat unter anderem das Angebot unterbreitet, am alten Standort vorübergehend einen Hinweis auf den neuen Verkaufsort anzubringen. Wenngleich für alle Gewerbetreibenden die gleichen Vorgaben und Rechte gelten, sagte Bürgermeister Dr. Tobias Krammerbauer Andreas Lörch in einem persönlichen Gespräch zu, «innerhalb dieser Spielräume helfen zu wollen, wo es geht».

Abschließend betont die Stadtverwaltung, dass Entscheidungen dieser Art nicht gegen einzelne Personen oder Betriebe gerichtet sind und auch nicht willkürlich passieren. Sie erfolgen auf Grundlage der geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen und verfolgen das Ziel, nachvollziehbare und rechtssichere Lösungen im öffentlichen Raum zu gewährleisten.




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