Leserbrief

Leserbrief „Meine Meinung“ – Zum goodnews4-Bericht „Gewisse Respektlosigkeit – Durchfahrtsverbot bei ‚'Weißen Weg‘“ – „Der Behörde ist vorzuwerfen, dass sie eine willkürliche Entscheidung getroffen hat“

Baden-Baden, 05.08.2024, Leserbrief In einem Leserbrief an die Redaktion nimmt goodnews4-Leser Werner Frasch Stellung zu dem goodnews4-Bericht «Gewisse Respektlosigkeit» – Durchfahrtsverbot «Beim Weißen Weg» – FDP-Fraktionschef Rolf Pilarski beklagt fehlende Kommunikation.

Vor wenigen Tagen wurde die Straße «Beim Weißen Weg» in Oosscheuern verkehrsrechtlich willkürlich in zwei Abschnitte geteilt, die Kfz-Fahrer willkürlich in zwei Kategorien einteilt und diesen unterschiedliche Berechtigungen zuweist. Diese Entscheidung der Straßenverkehrsbehörde ist ein eklatanter Verstoß gegen den Rechtsgrundsatz der Gleichbehandlung: hier werden gleiche Sachverhalte ungleich behandelt. Eine Erklärung für die Ungleichbehandlung ist die Behörde bislang schuldig geblieben.

Zur Beschreibung der lokalen Situation nur so viel: die in Rede stehende Straße mündet an einem Ende unmittelbar in die Eisenbahnstraße, über die die B 500 erreicht werden kann. Das andere Straßenende mündet in die Metzgerstraße, die ihrerseits zur Eisenbahnstraße führt. Die gesamte Verkehrsfläche ist verkehrsrechtlich als «Verkehrsberuhigter Bereich» ausgewiesen (und nicht etwa als «Spielstraße», wie Anwohner irrig annehmen). Folge für die Nutzung: sämtliche Verkehrsteilnehmer sind gleichberechtigt, Fußgänger dürfen auch auf der gesamten Verkehrsfläche gehen (gesonderte Gehwege gibt es nicht), sämtliche Verkehrsteilnehmer sind zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet, Kraftfahrzeuge dürfen nur in Schrittgeschwindigkeit fahren, parken ist nur auf gekennzeichneten Flächen zulässig (und nicht etwa «überall am Straßenrand».) Damit ist die verkehrsrechtliche Nutzung dieser Straße abschließend definiert, weiterer Regelungen bedarf es nicht.

 

Etwa in der Mitte des Straßenverlaufs wurden jetzt gleich zwei Verkehrszeichen 267 «Verbot der Einfahrt» – je eines auf jeder Seite der Verkehrsfläche – angebracht. Grund ist wohl, die anschließende Verkehrsfläche zu einem Schutzraum für auf der Straße spielende Kinder zu machen. Die Folge: innerhalb des «Schutzraums» darf die Verkehrsfläche in beide Richtungen genutzt werden, die Eisenbahnstraße ist von diesem Teilabschnitt auf kürzester Strecke zu erreichen. Fahrzeugen jenseits der beiden Verbotsschilder dagegen ist die Durchfahrt durch die «Schutzzone» verwehrt. Das ist ein klarer Verstoß gegen den Rechtsgrundsatz der Gleichbehandlung: zwei vergleichbare Sachverhalte werden hier ungleich behandelt. Das ist zudem eine Diskriminierung all jener, die sich an die Verkehrsregeln halten. Mehr als nur eine missliche Konsequenz für die von der Durchfahrt der gesperrten Teilstrecke betroffenen Kfz-Fahrer: Für sie ist die Eisenbahnstraße und weiter die B 500 nur über einen Umweg über die Metzgerstraße zu erreichen. In diese wird damit ohne Not zusätzlicher Verkehr gelenkt. Die Einmündung in die Eisenbahnstraße ist erheblich unübersichtlicher als vom «Weißem Weg aus».

Völlig außen vor bleibt der Schutz vor zu schnell fahrenden Fahrzeugen für Kinder, die im «Weißen Weg» außerhalb des jetzt installierten «Sonder-Schutzraums» wohnen bzw. auf der Straße spielen. Im Gegensatz zur leicht abschüssigen «Schutzzone» ist deren Fläche eben und wird von jungen (lernenden) Radfahrern, Skatern, Fußballspielern und für andere Straßenspiele besonders frequentiert. Zudem befindet sich an diese Fläche angrenzend ein öffentlicher Spielplatz.

Es greift zu kurz, der Straßenverkehrsbehörde lediglich fehlende Kommunikation mit Betroffenen vorzuhalten. Das kann man zwar bemängeln, an der Anordnung einer rechtmäßigen Verkehrsregelung würde eine «unterlassene Kommunikation» nichts ändern, auch wenn die neue Regelung bei Anwohnern auf Ablehnung stoßen würde. Der Vorhalt greift hier jedoch tiefer als der einer bloßen «Respektlosigkeit». Der Behörde ist vorzuwerfen, dass sie eine willkürliche Entscheidung getroffen und damit gegen die ihr grundgesetzlich obliegende Pflicht zur Beachtung der Gleichbehandlung verstoßen hat. Dieser Verstoß ist aus der Welt zu schaffen! Zudem hat sie durch diese massive Einschränkung der Nutzung einer öffentlichen Straße pauschal sämtliche Verkehrsteilnehmer diskriminiert, die sich an die Regeln in einem «Verkehrsberuhigten Bereich» halten.

Sollte die Bekämpfung einer pauschal und ohne empirische Evidenz unterstellte zu hohe Geschwindigkeit von einigen Pkw-Fahrern in dem Verkehrsberuhigten Bereich – wie zu hören ist – Ziel der Behörde sein, wäre nur – wenn überhaupt – eine regelmäßige Geschwindigkeitskontrolle Erfolg versprechend, um die tatsächlichen Verstöße ahnden zu können – vor einigen Jahren wurde sie über mehrere Wochen hinweg an dieser Stelle durchaus mit spürbarem Effekt durchgeführt. Die jetzt getroffenen Maßnahme ist eine Scheinlösung. Sie suggeriert besorgten Eltern, auf ihrer Seite zu stehen und gibt ihnen doch nur Steine statt Brot.

Werner Frasch

Anwohner außerhalb der «Schutzzone»
Beim Weißen Weg
Baden-Baden


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