Leserbrief

Leserbrief „Meine Meinung“ – Zum goodnews4-Bericht „Rattenplage“ – „Ratten wieder einmal auf Nachbars Grundstück“

Baden-Baden, 06.04.2021, Leserbrief In einem Leserbrief an die Redaktion nimmt goodnews4-Leser Klaus-Eckhard Walker Stellung zu dem goodnews4-Bericht Hungrige Ratten kommen in Wohngebiete − «Hotspots» in Baden-Baden − Rathaus empfiehlt: «Kadaver mit Handschuhen oder Schippe entsorgen».

Vor wenigen Tagen haben es sich die Ratten wieder einmal auf Nachbars Grundstück bequem gemacht es und sich mit dem abgelagerten Biomüll gut schmecken lassen.

In einem Haus mit 7 Wohnungen (Wohnungseigentum) werden den Briefkästen zufolge 39 Wohnräume vermietet. Die Haustür steht immer offen. Eine Klingelanlage existiert nicht. Es herrscht Verkehr wie in einem Laufhaus oder Hotel. Kein Baurechtsfall? Brandschutz und Fluchtwege sind ausreichend? Das soll keine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung darstellen? Muss angesichts der Beobachtungen und Missstände die Abgeschlossenheitsbescheinigung nicht zumindest überprüft und ggf. aufgehoben werden?

In Sachen Lärm sollen die Nachbarn selbst für Abhilfe sorgen, während sich das «Ordnungsamt» einen schlanken Fuß macht und seine Verantwortung auf den Bürger überträgt. Wo ist hierfür die Rechtsgrundlage zu finden? Kein Ermessen auf Null?

Ein Wohnraum kostet 250 euro zzgl. 100 euro NK. Umgerechnet auf die qm-Zahl einer Wohnung ergäbe sich allein nach dem hier bekannten Mietvertrag übt einen Wohnraum mit Bad, aber ohne Küche, eine deutlich zu hohe Miete. Dies ergibt sich aus dem Rastatter Mietspiegel.

 

Wenn die Sozialbehörden die Wohnungskosten (für 7 Wohnungen oder 39 Wohnräume?) tragen, wäre dies m.E. auch diesbezüglich zumindest ein Prüfungsfall und Grund, genauer hinzuschauen. Im Übrigen ist mir nicht bekannt, dass nach geltender Rechtslage jd. auf seinem Grundstück dauerhaft und immer wieder Müll in diesem Ausmaß horten darf. Es ist kein Einzelfall, sondern täglich zu beobachten.

Sind die Stadt Rastatt und der Landkreis nicht auch für (vorbeugende) Gefahrenabwehr zuständig??

Klaus-Eckhard Walker
Oberbürgermeister a.D.
Rechtsanwalt
Rastatt


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